MD-Strukturprüfungen § 275d SGB V

  • Hallo zusammen,

    gibt es eigentlich schon Krankenhäuser, wo der MD die strukturellen Voraussetzungen für die Erbringung der psychiatrischen Regel- und/oder Intensivkodes negativ beschieden hat? Und wenn ja, was passiert dann?

    Herzliche Grüße

    helmutwg

  • Guten Morgen helmutwg,

    das würde mich auch sehr interessieren.

    Eigentlich dürfte man dann ja PEPP Fälle gar nicht abrechnen, die Kassen weisen ja Rechnungen ohne entsprechende OPS ab.

    Aber anscheinend hat diese Erfahrung noch niemand gemacht?

    Viele Grüße

    Suse

  • Hallo Suse,

    das ist ja eigentlich ein gutes Zeichen. Bei uns laufen die Prüfungen derzeit und vor 2 Jahren gab es keine Probleme.

    Danke und Grüße

    helmutwg

  • Eigentlich dürfte man dann ja PEPP Fälle gar nicht abrechnen, die Kassen weisen ja Rechnungen ohne entsprechende OPS ab.

    Hallo Suse,

    einmal klugschnacken von mir: In einer Rechnung gibt es keinen OPS; die Kassen weisen Rechnungen ab, wenn die PEPP (oder DRG) aufgrund des negativ beschiedenen OPS ermittelt wird und/oder alle Rechnungen (bzw. auch teilweise bereits die Entlassungen), wenn die Entlassungsmeldung den besagten OPS enthält (teilweise auch, wenn der OPS überhaupt nicht triggert). Das ist etwas inhomogen bei den Kassen

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo Zakspeed,

    die Kodes werden aber über 301 übermittelt und wenn man das nicht mehr macht, wird es ja bei den Kassen auffallen.

    Es gibt ja auch eine Pflicht ICD und OPS Kodes vollständig zu übermitteln.

    Es ist halt wie immer im Gesundheitswesen. Als Entlastung gedacht (J. Spahn: „Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.“), hat sich auch dieses Verfahren zum bürokratischen Monster entwickelt.

    Herzliche Grüße

    helmutwg