Kodierung Innere Hernie und Durchblutungsstörung

  • Hallo, zusammen

    Zur folgender Frage möchte ich gerne das Forum befragen:

    Notfallmäßige Aufnahme mit akutem Abdomen. Intraoperativ (Laparotomie) eingeklemmte innere Hernie (Brolin Pouch) nach Magenbypass mit Durchblutungsstörung und Obturationsileus.


    Es erfolgt eine zunächst eine Laparoskopie, dann Konversion zur Laparotomie. Die Hernie als Ursache wird identifiziert;

    Laut OP - Bericht:

    "Die Darmschlinge ist bei einer Länge von etwa 30 cm stark abgeschnürt und eingeklemmt. Sie erscheint zunächst nahezu infarziert. Auch der kranial davon liegende Anteil ist durch die Kompromittierung der mesenterialen Durchblutung durchblutungsgestört. Quasi der gesamte enterale Schenkel von Magenpouch bis Y-Roux Anastomose ist durchblutungsgestört. Durch vorsichtiges Zurückmelken von Darminhalt, sowie leichter Vergrößerung des Loches durch mesenteriale Inzision gelingt es den Darm vorsichtig zurück zu massieren. (...)

    Mit zunehmender Erholung wird der initial gefasste Gedanke einer Resektion des enteralen Schenkels erneut Anastomose verworfen. Der Darm ist gut durchblutet zeigt einen guten mesenterialen Puls und reagiert auf Beklopfen mit peristaltischen Wellen".

    Fragen: Wie kann hier die erfolgte Darmdurchmusterung dargestellt werden? - Ist hier eine Darmdekompression kodierbar?

    Bzgl. der beschriebenen Durchblutungsstörung führte die OP ja zur vollständigen Widerherstellung. - Ist hier dennoch (ohne Vorliegen einer Resektion) der ICD K55.0 kodierbar?

    Es gibt auf mydrg eine ältere Diskussion aus 2014, wo unterschiedliche Positionen hierzu vertreten werden. Letztlich liegt hier ja schon eine Dünndarmischämie vor.

    Herzlichen Dank und Grüße

    Stephan Wegmann


  • Hallo Herr Wegmann,

    eine interessante Problematik, die sich aber ganz anders auflöst!

    Sie bezeichnen den Zustand ja selbst als "innere Hernie", daher ist der Kodebereich K45 maßgeblich. Die Inkarzeration mit rückgebildeter Ischämie ist mit K45.0 abzubilden. Im Falle einer Gangrän wäre K45.1 zutreffend, nicht aber K55.0!

    Die Ileussymptomatik wäre zusätzlich mit K56.2 ("Stangulation") abzubilden sowie K91.3.

    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo, Herr Dr. Bartkowski

    lieben Dank für die Antwort bzgl. der ICD.

    Könnten Sie mir bitte auch bzgl. der OPS einen Hinweis geben?

    Herzliche Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo,

    nach Ihrer Beschreibung handelte es sich um eine Dekompression im Sinne von 5-469.00.

    Das "Durchmustern" ist Bestandteil der explorativen Laparotomie (5-541.0) und nicht gesondert kodierbar.

    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo, Herr Dr. Bartkowski, liebes Forum

    herzlichen Dank erneut für Ihre Einschätzung.

    Wie ist den das Verhältnis der ICD K40.- und K56. an dieser Stelle zu bewerten?

    K56.- beinhaltet ja als Exklusivum den Unterpunkt "mit Hernie (K40-46).

    Entsprechend frage ich mich, ob hier der ICD K56.2 noch zusätzlich angebenen werden darf.

    Bezüglich der Ischämie schrieb mir der Oberarzt zwischenzeitlich:

    Ja die dünndarmischämie lag schon vor, sie hat sich nach reposition erholt, lag aber eindeutig vor

    Laut IhrerBewertung ist diese aber neben der K45.0 nicht anzugeben, korrekt?

    Die zusätzliche Kodierung der K91.3 würde eine erhebliche DRG - Veränderung zur Foilge haben. - Ist der Sachverhalt nicht bereits durch K45.0, u.U. mit einem zusätzlichen ICD aus der K56. - Gruppe ausreichend abgebildet? - Ich interpretiere die DKR 0015 an dieser Stelle so, dass ich den ICD K91.3 nicht zuätzlich angeben darf.


    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo Herr Wegmann,

    ich hatte zwar geschrieben, dass ich den Ileus mit K56.2 kodieren würde, muss das jetzt aber revidieren, da es bei K56 das Exklusivum "mit Hernie" gibt, worauf Sie völlig zu Recht hingewiesen haben. So entdeckt man immer wieder noch Verborgenes!

    Für den Komplikationskode K91.3 gilt dies dagegen nicht, so dass er (bei einem Zustand nach Magenbypass) einen zusätzlichen Informationsgehalt trägt, nämlich dass eine OP vorangegangen war und als mutmaßliche Ursache anzunehmen ist.

    Die DKR D015 besagt, dass K91.3 nur dann als Hauptdiagnose bzw. Nebendiagnose zu verschlüsseln ist, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert. Mit dem Exklusivum bei K56 scheidet diese spezifischere Kodierung aber aus, somit existiert kein spezifischerer (und kodierbarer) Kode.

    Die unstrittig vorübergehend nachgewiesene Ischämie ist zwangsläufige Folge der Inkarzeration und daher nicht separat anzugeben, obwohl es hier kein ausformuliertes Exklusivum gibt.

    Es tut mir leid, dass ich bezüglich K56.2 zurückrudern musste, ich denke, jetzt ist die Problematik aber umfassend abgehandelt.

    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin