Spacer bei Diaphysenimplantat

  • Hallo Forum,

    ist der OPS 5-829.9 aufgrund der Kapitelzuordnung ausschließlich für Abstandshalter an Gelenken vorgesehen?

    Ich habe einen Fall vorliegen, bei dem aufgrund eines tibialen Diaphysenimplantatinfektes (aufgrund Sarkom) eine Teilentfernung erfolgte und temporär mit einer Verlängerungshülse sowie antibiotikahaltigem Zement versorgt wurde. Natürlich wird der Begriff "Spacer" im OP-Bericht benutzt ;)

    Ich stelle mir nun klassifikatorisch die Frage, ob ich hier den "gelenkplastisch einsortierten" Spacer kodieren darf, weil ja gar nichts am Gelenk gemacht wird. Oder muss ich eher über 5-785.1 gehen...

    Vielen Dank für Anregungen :)

    GK-Nicole

  • Hallo GK-Nicole,

    der Spacer ist ja nur temporär und wird irgendwann durch etwas anderes ersetzt. Bei der OPS 5-785.1 sehe ich diesen Temporären Ansatz nicht. Hier soll ersetz werden. Nach dem Grundsatz des BSG den OPS wörtlich zunehmen würde ich hier den Spacer OPS verwenden. Aber und so würde ich es machen, sprechen Sie doch mit dem Operateur was nach der jetzt durchgeführten OP noch zu erwarten ist bzw. ob gewechselt wird, dann sollte es klar sein auch ohne den Begriff Spacer zu verwenden.

    Schönen Gruß

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo,

    urlaubsbedingt jetzt erst eine Reaktion :)

    Nach der oben beschriebenen "Spacerentfernung" (in anderem KH eingebracht, Titanstab + Knochenzement, alles diaphysär ohne Gelenkanteil) ,Einbringen der Verlängerungshülse sowie von AB-haltigen Knochenzement (auf jeden Fall temporär)und erneuter Probenentnahme zur Bewertung der Infektsituation, erfolgte die Anfertigung eines Sonderimplantates (also pat.individuell hergestelltes proximales Diaphysenteil - der distale Teil wurde ja belassen), welches dann in einem weiteren Aufenthalt implantiert wurde.

    Leider gibt es für Diaphysenimplantate keine Revisionscodes. Da sie klassifikatorisch jedoch zu den Tumorprothesen zählen (dort im Inklusivum, und ergänzend über den metallischen Knochenersatz kodiert werden müssen) und der Tumorprothesen-OPS im gelenkplastischen Kapitel eingruppiert ist, tendiere ich auch zu den Abstandshaltern aus selbigen OPS-Kapitel. Aber so richtig passend ist es eigentlich nicht.

    Zudem stelle ich mir die Frage, ob die 5-829.c auch für Teilwechsel (hier Einbringen der Verlängerungshülse) kodiert werden darf? Es findet sich kein einschränkender Hinweis, wie z.B. bei den modularen Prothesen. Und als wären die Fragen nicht schon genug - darf dann für die pat.indiv. Herstellung des proximalen Teils der 5-829.m kodiert werden, also für Sonderanfertigungen bei metallischen Knochenersatz?

    Als Kodiererin in einer großen Tumor-/Revisionsorthopädie könnte ich gefühlt bei jeder 5. Akte einen OPS-Vorschlagsverfahren einreichen :D

    Freue mich daher sehr über Meinungen


    GK-Nicole