Hallo Forum,
ist der OPS 5-829.9 aufgrund der Kapitelzuordnung ausschließlich für Abstandshalter an Gelenken vorgesehen?
Ich habe einen Fall vorliegen, bei dem aufgrund eines tibialen Diaphysenimplantatinfektes (aufgrund Sarkom) eine Teilentfernung erfolgte und temporär mit einer Verlängerungshülse sowie antibiotikahaltigem Zement versorgt wurde. Natürlich wird der Begriff "Spacer" im OP-Bericht benutzt
Ich stelle mir nun klassifikatorisch die Frage, ob ich hier den "gelenkplastisch einsortierten" Spacer kodieren darf, weil ja gar nichts am Gelenk gemacht wird. Oder muss ich eher über 5-785.1 gehen...
Vielen Dank für Anregungen
GK-Nicole