9. Oktober 2023 um 11:17 #1 Hallo zusammen,würden für ein Modellvorhaben gem. §64b SGB-V auch die Vorgaben der PPP RL (z.B. zu den Regelaufgaben)gelten oder wären diese Fälle bzw. dieser Bereich ausgenommen?Vielen Dank - NV
Admin 9. Oktober 2023 um 11:34 Hat den Titel des Themas von „Modellvorhaben 64b und PPP RL“ zu „Modellvorhaben §64b SGB V und PPP RL“ geändert.
10. Oktober 2023 um 10:03 #2 Hallo NV,sofern es sich nicht um STÄB mit OPS 9.701, sondern um ein eigenständiges Modellvorhaben handelt, sind die Vorgaben der PPP-RL hier nicht von Bedeutung und werden auch nicht gemeldet.Schöne Grüße, Anyway