27. November 2023 um 07:53 #1 Guten Morgen,kann mir bitte jemand die Norm nennen, die bezüglich der Verjährung von Ansprüchen gegen Berufsgenossenschaften anzuwenden ist.Vielen Dank und einen guten WochenstartStephan Wegmann
15. Dezember 2023 um 13:27 #2 Guten Tag Herr Wegmann,m.E. § 45 SGB I.Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.Herzliche GrüßeEyeroll