Verjährung Berufsgenossenschaften

  • Guten Morgen,

    kann mir bitte jemand die Norm nennen, die bezüglich der Verjährung von Ansprüchen gegen Berufsgenossenschaften anzuwenden ist.

    Vielen Dank und einen guten Wochenstart

    Stephan Wegmann

  • Guten Tag Herr Wegmann,

    m.E. § 45 SGB I.

    Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.

    Herzliche Grüße

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