Einzelkostennachweis bei der Verwendung von Bluterpräparaten

  • Liebe Forumsgemeinde,

    die Kostenträger wollen von uns bei Abrechnung von Bluterentgelten eine MBeg mit der Chargennummer als "Einzelkostennachweis bei der Verwendung von Bluterentgelten".

    Wir haben die als Schwerpunktversorger im Rhein-Main-Gebiet jetzt nicht ganz so regelmäßig wie andere Mitbewerber.
    Wo steht das geschrieben? Ich kann dazu keine rechtliche Regelung finden. Selbst Dr. Google ist ratlos.

    Übersehe ich da was? Brauche ich einen Ophtalmologen?

    Danke Euch und viele Grüße
    DANIEL

  • Guten Morgen,

    wir haben das als Grund- und Regelversorger auch eher selten, kommt aber notfallmäßig schon einmal vor. Ich hatte zuletzt auch einen Fall, bei welcher die KK einen Nachweis über die Bluterentgelte haben wollte - sinngemäß das was bei Ihnen gefordert wird.

    Ich hatte mich dann freundlich nach der Rechtsgrundlage dieser Anforderung außerhalb einer MD-Prüfung oder eines Erörterungsverfahrens gefragt und da war die Mitarbeiterin sprachlos. Sie fordern das schon immer an und ich wäre die Erste, die da nachfragt. Tja. Trotzdem konnte sie mir da nichts rechtssicher eine Auskunft geben, sodass ich auf die Möglichkeit einer MD-Prüfung verwiesen habe, bei welcher ich selbstverständlich die entsprechenden Nachweise beifügen kann.

    Gesagt, getan und AWP vor knapp vier Wochen abgerechnet.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

  • Die Kasse fordert das entsprechend der «Hessischen Blutervereinbarung». Diese habe ich auch nicht ergoogeln können. Eine Anfrage an die Landeskrankenhausgesellschaft ist raus? Oder hat die jemand akut griffbereit?

    Telefonisch konnte jetzt auch mit dem Kostenträger geklärt werden, dass wir die einmal 8 und einmal 17mg zu hoch abgerechnet hätten. Die Preise muss ich auch in der «Hessischen Blutervereinbarung» finden.

  • Hallo,

    "Bluterentgelt" würde für mich heißen, dass es
    a) extrabudgetär, und
    b) nach IST-Kosten
    vergütet wird.

    D.h. es gibt keine fest vereinbarten Preise, sondern es werden die zu den tatsächlich verabreichten Präparaten/Mengen zugehörigen Apotheken-Rechnungen an die KK weitergeleitet.

    So kenne ich es jedenfalls.

    Gruß,
    fimuc