Liebe Forumsgemeinde,
die Kostenträger wollen von uns bei Abrechnung von Bluterentgelten eine MBeg mit der Chargennummer als "Einzelkostennachweis bei der Verwendung von Bluterentgelten".
Wir haben die als Schwerpunktversorger im Rhein-Main-Gebiet jetzt nicht ganz so regelmäßig wie andere Mitbewerber.
Wo steht das geschrieben? Ich kann dazu keine rechtliche Regelung finden. Selbst Dr. Google ist ratlos.
Übersehe ich da was? Brauche ich einen Ophtalmologen?
Danke Euch und viele Grüße
DANIEL