Mitaufnahme einer Begleitperson / Kinderkrankengeld

  • Hallo

    wenn es wirklich im Krankenhaus die Vollendung des neunten Lebensjahres gefeiert werden würde, würde ich sagen: kommt auf die Kasse an 8o

    (stimmt es ist ein Tag vor dem Tag an dem man 9 Jahre alt wird - die Frage ist ob der Tag der Geburt der erste oder nullte "Geburtstag" ist ;))

    Ich hätte da ein paar Kandidaten, die mir klar machen würden, dass das jetzt von heute auf morgen nicht mehr medizinisch notwendig ist...

    dann würde ich mit der FPV etc. argumentieren, dass ja bei den DRG auch immer das Alter zur Aufnahme zählt (oder Gewicht oder Schwangerschaftswoche etc.).

    Und ansonsten wäre es dann so ... und ab dem Geburtstag eine Privatleistung - ggf. können es die Eltern bei der Kasse einreichen. Manche erstatten dann zumindest die 45 Euro.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo,

    andere Frage zu diesem Thema: betrifft das nur den Lohnersatz der Elternteile oder auch die Erstattung der KK für die Unterbringung der Begleitperson im Krankenhaus? Dies ist aktuell bis zum 6. Lebensjahr begrenzt...

    LG

    Hallo m.sprenger, und Hallo auch an alle Anderen...

    siehe §11 SGB 5 (3) Satz 2 --> dort steht jetzt klar geschrieben, dass die Unterbringung der BP nicht mehr bis zum 6. LJ begrenzt ist, sondern: "Bei der stationären Behandlung eines versicherten Kindes, das das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird die Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizinischen Gründen unwiderlegbar vermutet"

    LG aus Sachsen sendet

    Andreas