internistische Minilaparoskopie

  • Guten Tag,

    wir möchten gern die internistische Minilaparoskopie anbieten bzw. haben wir einige Patienten, die dafür in Frage kommen würden.

    Die Abrechnung erfolgt als AOP - gibt es Erfahrungen damit? Unser CA meinte, dass die Mini-Lap. mit dem Mini-Zugangang extra bzw. zusätlich vergütet wäre?

    Zur Abrechnung: EBM 31312 (endoskop. Eingriff), 31503 (postop. Betreeung), 31822 (Anästhesie) zzgl. Grund- und Materialpauschale abzgl. der Sachkosten

    Habe ich etwas vergessen? Oder liege ich ganz falsch (bin leider noch nicht so konfirm im AOP :) )

    VG DianaM

  • Guten Tag,

    die GOP ist aus dem GYN Bereich

    siehe hier

    Endoskopischer gynäkologischer Eingriff der Kategorie T2

    deswegen würde ich spontan sagen, wenn der Eingriff eine internistische Minilaparoskopie ist, wäre das so nicht ganz korrekt.

    Die Abzurechnende GOP des EBM ergibt sich nach AOP Vertrag aus dem OPS Code.

    Wenn kein AOP - dann brauchen Sie eine Ermächtigung - ob es dann alle Ziffern wären, kann ich hier nicht beantworten.

    Bei AOP käme aber ggf. noch eine Grundpauschale und oder die GOP 01436 - eventuell auch noch weitere Zuschläge hinzu. Aber Ohne den OPS Code ist das für mich schwierig zu beantworten.

    Wenn die GOPS stimmen sollten, dann ggf. noch Grundpauschale Internist ( GYN ? ) - Narkosearzt ( 05310, 05211 ). - oder wird das ggf. in LA durchgeführt

    R.E.