Abrechnung Zusatzengelt nach MD-Gutachten mit dem Ergebnis der primären Fehlbelegung

  • Guten Tag zusammen,

    ein Patient wurde vollstationär in der Rheumatologie behandelt, Hauptdiagnose seropositive chronische Polyarthritis und hat u.a. 1000 mg Rituximab erhalten, ZE2023-151. Dem Ergebnis des MD-Gutachtens, dass es sich hier um eine primäre Fehlbelegung handelte, habe ich mich angeschlossen und den Fall als vorstationäre Pauschale mit dem ZE abgerechnet.
    Der Kostenträger weist die Rechnung mit der Begründung zurück, dass dieses Entgelt in einer als vorstationäre Ersatzabrechnung gekennzeichneten (Schluss-)Rechnung unzulässig sei.

    Können wir unstrittig erbrachte Zusatzentgelte, die Indikation zur Rituximab-Gabe war gegeben, nach Fallumwandlung wg. primärer Fehlbelegung gar nicht abrechnen? Das ZE wurde vom MD geprüft, die OPS-Ziffer und die ZE-Abrechnung als korrekt bestätigt.
    Ich kenne das LSG NRW Urteil, L 10 KR/448/20 vom 19.04.2021. Hiernach steht dem Krankenhaus die Vergütung zu, die bei fiktivem wirtschaftlichen Alternativverhalten angefallen wäre. Dieses Urteil bezog sich allerdings auf operative Leistungen aus dem AOP-Katalog.

    Hat jemand eine Idee, wie wir hier argumentieren können oder hat der Kostenträger Recht?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen,

    Gruß,
    S. Stephan

  • Hallo,

    man kann sich schon auf so was wie "vorstationär mit ZE" einigen - aber erst im Erörterungsverfahren...

    Alles mit ZE/NUB würde ich immer bestreiten und dann gucken...

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Herr Stephan,

    formal hat die Kasse Recht. Inhaltlich muss man fragen: Geht es der Kasse um eine Gratisbehandlung oder eine Fehlbelegung? Nachdem dieses Thema "zufällig" in Budgetgesprächen aufkam haben wir die Zusage aller Kassenvertreter bekommen, dass es nicht Absicht ist, ZEs zu sparen, sondern Fehlbelegung zu prüfen. Und, dass das ZE natürlich erstattet wird. Bei Problemen mit einzelnen Kassen / Sachbearbeitern haben wir den Verhandler der entsprechenden Gruppe involviert. Das kam dann nicht mehr oft vor.

    VG, 123