Krankenhaustransparenzgesetz auch für Psychiatrie

  • Guten Morgen NV,

    zunächst:
    Im Zentrum des Gesetzes stehen die Einrichtung eines Transparenzverzeichnisses sowie die Zuordnung von Leistungsgruppen und bundeseinheitlichen Leveln auf die Krankenhäuser durch das InEK und das IQTiG.
    Bekanntlich hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 24.11.2023 das Krankenhaustransparenzgesetz nicht gebilligt und in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Bund und Länder verhandelten dort am 21.02.2024 und fanden mit den Stimmen der Ampelfraktionen und verschiedenen Ländern einen Kompromiss. Dieser sah vor, das Krankenhaustransparenzgesetz unverändert zu lassen und verschiedene Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes zu regeln.
    In seiner Sitzung am 22.03.2024 ist der Bundesrat diesem Kompromiss gefolgt und hat das Krankenhaustransparenzgesetz final gebilligt.
    Im Bundesgesetzblatt wurde es am 27.03.2024 veröffentlicht. Gemäß seines Artikels 4 trat es am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    Was aber ist genau mit Ihrer Frage gemeint, besser gesagt: Worauf zielt Ihre Frage ab? Können Sie das konkretisieren? Fragen Sie nach Versorgungslevel bzw. Leistungsgruppen für den BPflV-Bereich? Dann kommt es auf das Haus an. Bei spezifischen Fachkrankenhäusern bleibt es bei der Zuordnung als Fachkrankenhaus (Level F[achkrankenhaus]).

    MfG

    ck-pku

  • Hallo und guten Morgen,

    pardon, da war ich ungenau:

    Betrifft das KraTraG auch die psychiatrischen Fachkrankenhäuser?

    Ich habe z.B. bisher keine Leistungsgruppen für den psychiatrischen Bereich gesehen.

    Viele Grüße - NV

  • Eine eigene Leistungsgruppe Psychiatrie gibt es im Krankenhaustransparenzgesetz nicht. Ob Psychiatrien dann die neuen, zusätzlichen Daten für das Transparenzverzeichnis gar nicht melden müssen, ist mir noch nicht klar.

  • Für alle Kliniken in Baden-Württemberg: Nächste Woche, am 25.04., widmet sich der Online-Dialog „Krankenhausfinanzierung und -recht“ der BWKG diesem Thema (u.a. Umsetzung Krankenhaustransparenzgesetz, neue Datenmeldung nach § 21 KHEntgG...).