Gutachten zu früh "abgeschlossen"

  • Hi,

    wenn Sie den Gutachten-Vorgang im LE-Portal abgeschlossen haben, entstehen Ihnen keine Probleme.

    Der LE ist Ihnen vom zuständigen Kostenträger zu übermitteln.

    VG
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Guten Tag,

    sofern die Frist nicht abgelaufen ist, können Sie weitere Dokumente hochladen. Sie können dann auch eine neue Quittung generieren. Beim lokalen MD hier hat sich als hilfreich erwiesen, die dortigen MA darauf hinzuweisen, da sie manchmal sehr rasch geschlossene Fälle "wegfischen" und ggf. Ergänzungen dann nicht wahrnehmen.

    Gruß

    merguet

  • sofern die Frist nicht abgelaufen ist, können Sie weitere Dokumente hochladen

    Hi,

    es geht dem TE ja nicht um Unterlagen-Upload, sondern GA-Abholung.

    VG
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental