Hallo zusammen,
die KK beanstandet aktuell via MBEG eine Fallzusammenführung für Fälle aus 2022 wg. Partitionswechsel. Nach Prüfung dieser Fälle wäre dies korrekt. Die Fälle wurden damals separat abgerechnet und voll bezahlt. Eine MD-Prüfung ist zu keinen Fällen gelaufen.
Nun haben wir durch unterschiedliche Berater verschiedene Aussagen erhalten:
Berater 1: Wenn die Fälle bezahlt sind, auf gar keinen Fall eine Fallzusammenführung durchführen. Eine MD-Prüfung ist nicht gelaufen. Forderung der Kasse ist nicht gerechtfertigt.
Berater 2: Fälle müssen auch ohne MD-Prüfung zusammengeführt werden, da nach PrüfvV verpflichtend.
Wie ist das richtige Prozedere? Müssen wir die Fälle zusammenführen?