Aufforderung FZF vor Ablauf Verjährungsfrist

  • Hallo zusammen,

    die KK beanstandet aktuell via MBEG eine Fallzusammenführung für Fälle aus 2022 wg. Partitionswechsel. Nach Prüfung dieser Fälle wäre dies korrekt. Die Fälle wurden damals separat abgerechnet und voll bezahlt. Eine MD-Prüfung ist zu keinen Fällen gelaufen.

    Nun haben wir durch unterschiedliche Berater verschiedene Aussagen erhalten:

    Berater 1: Wenn die Fälle bezahlt sind, auf gar keinen Fall eine Fallzusammenführung durchführen. Eine MD-Prüfung ist nicht gelaufen. Forderung der Kasse ist nicht gerechtfertigt.

    Berater 2: Fälle müssen auch ohne MD-Prüfung zusammengeführt werden, da nach PrüfvV verpflichtend.


    Wie ist das richtige Prozedere? Müssen wir die Fälle zusammenführen?

  • Hallo Joma2102,

    die Vorgaben der PrüfvV spielen hier erstmal keine Rolle (nur hinsichtlich der Möglichkeit überhaupt Rechnungskorrekturen durchzuführen).

    Sofern die FZF aufgrund der Vorgaben der FPV korrekt ist hat diese auch zu erfolgen, sofern die Verjährung noch nicht eingetreten ist. Eine MD Prüfung ist bei diesen formalen Vorgaben nicht notwendig.

    Viele Grüße

    Stratego

  • Hallo,

    mein erster Impuls wäre - "Pech gehabt für die KK", immerhin hatte sie ja vier Monate Zeit die Korrektheit der Rechnung zu prüfen bzw. über den MD prüfen zu lassen. Wieso hat sie denn davon nicht Gebrauch gemacht? Oder sind die Rechnungslegungen so zeitversetzt erfolgt, dass ggf. die 4 Monate da schon vorbei waren?

    Grüße aus Sachsen

    Cyre

  • Hallo zusammen,

    wenn die Fälle formal nach FPV zusammenzuführen sind, wie im Ausgangsfall unstrittiger Partitionswechsel, oder auch bei gleicher Basis-DRG innerhalb der OGVD, was soll der MD denn daran prüfen? Da geht es doch nicht um medizinische Sachverhalte. Einzig bei der Frage nach FZF wegen möglicher Komplikation innerhalb der OGVD würde ich eine MD-Prüfung erwarten, sofern das nicht schon zuvor im Falldialog geklärt wurde. Da spielt es meiner Meinung nach auch keine Rolle, wie alt die Rechnung des ersten Falles ist, da erst die Abrechnung des zweiten Falls die Fallprüfung auf mögliche FZF auslöst.

    Wenn die Fälle jetzt aus dem Grund, dass man ja 4 Monate Zeit hatte, nicht zusammengeführt werden, wird die KK wohl klagen, mit dem Ergebnis, dass die Fälle zusammenzuführen sind, allerdings kommen dann noch die Anwalts- und Gerichtskosten obenauf.

    Bei unstrittiger FZF aus formalen Gründen und innerhalb der Verjährungsfristen führen wir die Fälle zusammen.

    Gruß

    Zwart