C.P. ist EU-Marke der Boss AG

  • Zitat


    Original von Hackmann:
    Ein Arzt, der eine wissenschaftliche Arbeit über CPW schreibt hat sicher keine schwierigkeiten sich mit einem formlosen Schriftstück
    die genehmigung der BOSS-AG einzuholen.

    Sehr geehrter Herr Hackmann,

    ich denke, ich werde mir bei Ihrer Firma keine Genehmigung einholen, da ich mich (und da bin ich mir ganz sicher) niemals auf Ihre CP's beziehen werde - auch nicht auf Ihre Softwarelösung, falls da ein Unterschied bestehen sollte. Ein genereller Verweis auf Ihre Firma kann auch nicht in Ihrem Interesse liegen, sofern nicht explizit Ihre Softwarelösung angesprochen wird.

    Beispiel: Meiner Meinung nach ist ein breiter Einsatz von CP's in den meisten Krankenhäusern aus verschiedenen Gründen nicht möglich, und häufig sogar unsinnig!

    Soll ich da auf Ihre Firma verweisen ??? Ich kann doch garnicht beurteilen, ob und wenn ja wie unsinnig Ihr Produkt möglicherweise ist, da ich es nicht kenne und auch nicht meine.

    http://www.mja.com.au/public/issues/jan18/dowsey/dowsey.html


    MJA 1999; 170: 59-62

    Zitat


    Treatment protocols, variously known as Klinische Behandlungspfade, critical pathways and care paths, that aim to streamline and standardise management through a systematic approach so that high quality care may be provided in a timely and cost effective manner3,4 have been developed. Klinische Behandlungspfade describe the course of hospitalisation for patients with a specified illness and encompass a predetermined plan of treatment.

    The use of Klinische Behandlungspfade is now well established and their successes are widely reported.5-7 Joint arthroplasty is a common and costly procedure associated with high resource use that is frequently performed in the elderly who may have many coexisting morbidities. These characteristics suggest that joint arthroplasty may be a suitable procedure to incorporate into a Klinischer Behandlungspfad.

    Wie sollte ich im Übrigen eine amerikanische oder australische Veröffentlichung zu besagtem Thema zitieren? Hier wäre ein Verweis ja völlig aus der Luft gegriffen, da der Original-Autor ja mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit noch nie von Ihrer Firma gehört hat...

    @ Admin
    Bin betrübt, dass meine Titelschutzrechte hier so mit Füssen getreten werden... nirgends ein Verweis.

    Werde mal meinen Bruder (Anwalt) einschalten müssen :O

    MfG

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hirschberg,
    Titelschutz berechtigt nicht zur Kennzeichnung eines Begriffes mit ®, falls das gemeint war.

    Da müssen Sie sich schon mehr anstrengen ;) :look:

    Sollte die Fa. BOSS-Ag irgendwo, irgendwann und irgendwie den Marken-Begriff mydrg in Ihren Publikationen verwenden (was ich nicht annehme), teilt es mir bitte mit. Dies ist der Firma BOSS-AG selbstverständlich so lange untersagt, bis nicht eine generelle und uneingeschränkte Unbedenklichkeitserklärung für den C.P.-Begriff in Deutschland für diejenigen vorliegt, die der Firma BOSS-AG erkennbar keinerlei Konkurrenz mit C.P.-Softwareprodukten machen (das dürfte die Mehrheit sein). Ich werde den Begriff in meinen Schulungen wohl weiterverwenden und immer und immer wieder darauf hinweisen, dass sich die für C.-P.-Entwicklung, -Integration renommierte und im ganzen Gesundheitswesen insbesondere dafür bekannte und verdient gemachte BOSS-AG diesen Begriff aus marketingtaktischen Gründen wohl hat schützen lassen, zumal es immer noch keine gegenteilige Äußerung des Unternehmens gibt. By the way: 1-2 Schulungen werden es wohl sein...;)
    Dabei sehe ich es als meine Pflicht an, die Teilnehmer vor unzulässiger Nutzung von Markenbegriffen (insbesondere solchen, die ja so gedankenlos einfach benutzt werden) eindringlich zu warnen und somit zu schützen. Das ist doch das wenigste, was man tun kann... Zwei weitere Antworten zu meiner kleinen Mailing-Aktion, titulieren das Unterfangen der BOSS-AG im Übrigen als "Frechheit", resp. als "Unverschämtheit". Böse Worte, ich verstehe das überhaupt nicht. To be continued...

    Gruß
    B. Sommerhäuser

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Hallo Herr Hirschberg ®,
    schön, daß Sie wieder an Bord sind.


    Hatten Sie einen erholsamen Urlaub?
    Sie werden Ihre Kräfte brauchen.

    Zitat


    Original von Admin:
    Da müssen Sie sich schon mehr anstrengen ;) :look:


    Thema C. P. ist immer noch aktuell.

    Öffentlich wird sonst die Diskussion nirgendwo geführt.
    Im Deutschen Ärzteblatt oder auf der homepage: Fehlanzeige...
    Die öffentliche Diskussion findet nur hier statt, das finde ich sehr bemerkenswert!

    Zitat


    Original von Hackmann:
    ....Die vielen Hilferufe hier im Forum sollten auch Ihnen zu denken geben. ...
    Mir geht es um das Überleben der Krankenhäuser und deren Mitarbeiter....

    Zitat


    Original von Selter:
    Guten Tag Herr Hackmann,
    wann kann man den mit einer Reaktion Pro/Contra rechnen?


    Von Herr Hackmann gibt es leider keine Antworten mehr......
    Ursache?
    Peter Drucker: „ each of the individual service people must be the „boss“, with the rest of the organization taking its direction from him or her.“
    P. D. The Executive in Action 1996


    Zitat


    Original von Admin:
    Dabei sehe ich es als meine Pflicht an, die Teilnehmer vor unzulässiger Nutzung von Markenbegriffen (insbesondere solchen, die ja so gedankenlos einfach benutzt werden) eindringlich zu warnen und somit zu schützen. Das ist doch das wenigste, was man tun kann...

    bitte Teewurst ® und Teebeutel ® nicht vergessen
    Kampf um "T-Beutel" und "T-Wurst"
    ...Reserviert habe das Unternehmen unter anderem bereits die Internetadressen "T-Beutel" und "T-Wurst...
    Die Telekom ist kurz davor, etwas zu erstreiten, was bislang noch kein anderer Konzern in Deutschland für sich reklamieren kann: Einen Buchstaben aus dem Alphabet, das große "T", für sich allein als Werbe-Logo zu beanspruchen - zumindest in den Boom-Branchen Telekommunikation und Computertechnologie.
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzk…,259770,00.html


    Schöne Grüße

    Eberhard Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich bitte jeden, der Interesse hat, sich gegen diese C.-P.-Marke der BOSS-AG per Mail zu wehren (Herr Hollerbach hat es bereits vorgemacht):

    Mail an MARKETING@BOSS-AG.de

    Ich bitte um weitere Mailings (bitte sachlich bleiben).
    Gruß
    B. Sommerhäuser

    • Offizieller Beitrag

    § 8 Markengesetz
    Absolute Schutzhindernisse
    ....
    (2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
    1. denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
    2. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
    3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,...


    Zitat


    Original von Hackmann:
    Ein Arzt, der eine wissenschaftliche Arbeit über CPW schreibt hat sicher keine schwierigkeiten sich mit einem formlosen Schriftstück
    die genehmigung der BOSS-AG einzuholen.


    § 23 Markengesetz
    Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgeschäft
    Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
    1. dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
    2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
    3. die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist.....,

  • Markentext: Grouper
    Markenform: Wortmarke
    Inhaber: Fritsche, Lutz, Dr., Berlin
    Leitklasse: 09
    Klassen: 09; 35; 42
    Letzter Verfahrensstand: Wid.frist ohne Widersp. abgel. (veröffentl.)

    Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand)
    Leitklasse: 09
    Klassen: 09; 35; 42
    Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Apparate zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Daten; Computer-Software; Büroarbeiten; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung

    Chronologie
    Anmeldetag: 17.07.2000
    Tag der Eintragung: 23.01.2001
    Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 22.02.2001

    ##############

    Markentext: AR-DRG
    Markenform: Wortmarke
    Inhaber: Clinotel Krankenhausverbund gemeinnützige GmbH, Köln
    Leitklasse: 42 Klassen: 35; 36; 41; 42
    Verfahrensstand: Wid.frist ohne Widersp. abgel. (veröffentl.)

    Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand)
    Leitklasse: 42 Klassen: 35; 36; 41; 42 Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Vernetzung im Sinne der Schaffung eines Netzwerkes von gemeinnützigen und öffentlichen Einrichtungen wie Gesundheitszentren und Krankenhäuser und deren betriebswirtschaftliche, finanzielle und technische Beratung; Fort- und Weiterbildung in öffentlichen Einrichtungen wie Gesundheitszentren und Krankenhäuser

    Chronologie
    Anmeldetag: 21.07.2000
    Tag der Eintragung: 14.11.2000
    Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 14.12.2000

    #################

    Quelle: Dt. Markenregister

    Upps, was nun ?

  • Dürfen wir also auch in diesem Forum wieder von "Clinic'l Pathways" reden und die auch so schreiben ?! Finde ich schon...

    Markengrüße aus Limburg

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    OLG Nürnberg 31. 12. 2002 - 3 U 904/00: Reichweite des Schutzes der Marke „FRÜHSTÜCKS-DRINK“


    Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report
    GRUR-RR Heft 7 2003
    „ Der Schutz des aus der vollen Firmenbezeichnung abgeleiteten prägenden Bestandteils setzt gem. § 5 II MarkenG voraus, dass dieser unterscheidungskräftig ist und deshalb die Eignung besitzt, im Verkehr als Name des Unternehmens zu wirken.

    Die Kennzeichnungskraft kann fehlen, wenn die fraglichen Zeichen rein beschreibend sind, d.h. vom Verkehr allein zur Charakterisierung von bestimmten Gegenständen verwendet werden...,“


    Gruß

    E Rembs

  • Einen darf ich noch !?

    Markentext: PATHWAYS :rotate: :dance1:
    Markenform: Wortmarke

    Anmeldetag: 03.05.1996
    Tag der Eintragung: 28.01.1998
    Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 28.02.1998

    Leitklasse: 42 Klassen: 42; 41; 42; 35; 36; 41; 42; 41; 16; 09; 36
    Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Organisation, Veranstaltung und Durchführung von therapeutischen Projekten und Therapieprogrammen, insbesondere zur Behandlung von Eß-, Panik- und Angststörungen sowie anderen psychosomatischen Krankheiten und Erkrankungen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie; Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Workshops sowie befristeten und unbefristeten, gruppen- und einzeltherapeutischen Angeboten, insbesondere Bewegungs- und Tanztherapieeinheiten; Ernährungsberatung; therapeutische Betreuung von Koch- und Eßgruppen; Nachsorge nach Klinikaufenthalten; Betreuung und Verwaltung von therapeutischen Einrichtungen, nämlich Übungsräumen, Übungsstätten und Bewegungsräumen sowie von Gemeinschaftswohnungen in organisatorischer, struktureller und administrativer Hinsicht; Verwaltung von finanziellen und materiellen Fördermitteln, die für therapeutische Vorhaben und Projekte im obigen Sinne zur Verfügung gestellt werden; Schulung von Therapeuten, insbesondere Familientherapeuten; Beratung im Hinblick auf therapeutische, insbesondere familientherapeutische Maßnahmen, letztere auch in Form von Musiktherapie, Tanztherapie, Bewegungstherapie, Kunsttherapie; Entwicklung und Erprobung therapeutischer Maßnahmen im obigen Sinne; Herausgabe von Veröffentlichungen mit therapeutischen Inhalten, nämlich Fachliteratur, Forschungsberichte, Dokumentationen, Lehrpläne, insbesondere zur Ausbildung von Therapeuten, Zeitungen und Zeitschriften für therapeutische Institutionen und Organisationen; Dokumentations-, Informations- und Schulungsmaterial im Hinblick auf therapeutische Projekte, insbesondere Druckerzeugnisse; Dokumentations-, Informations- und Schulungsmaterial im Hinblick auf therapeutsche Projekte, insbesondere Schallplatten, CDs, Videos, Tonbänder; Betreuung und Verwaltung von therapeutischen Einrichtungen, nämlich Übungsräumen, Übungsstätten und Bewegungsräumen sowie von Gemeinschaftswohnungen in finanzieller Hinsicht, sowie im Hinblick auf Gebäude und Inventar

    :vertrag: Quelle: Dt. Markenregister

    ohh...lala (Markenform: Wortmarke Anmeldetag: 21.03.2001)

    mfG

    C. Hirschberg