Liebes Forum!
Als Optionshaus geht uns der MDK zunehmend „an den Kragen“. So streiten wir uns mit dem MDK auch in folgendem Fall:
Ein vierjähriger Junge wird mit einem hochfieberhaftem respiratorischen Infekt und Erbrechen mit Nahrungsverweigerung in die Klinik aufgenommen. Bei anhaltend hohem Fieber unter „konservativer“ Therapie entschloß man sich am 3. stationären Tag zur Antibiose, danach Entfieberung und Entlassung am 6. Tag.
Der MDK macht uns jetzt die Diagnose „Nahrungsverweigerung“ in Form der F50.9 streitig.
Bei Eingabe von „Nahrungsverweigerung“ findet man u. a. die F50.9 „Eßstörung, nicht näher bezeichnet: Nahrungsverweigerung“ und die R63.3 „Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung: Nahrungsverweigerung als Betreuungsfehler“. Der MDK empfindet die R63.8 „Sonstige Symptome, die die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme betreffen“ als zutreffend, auch unter dem Hinweis, daß keine psychische Störung (Kapitel F) vorliegt. Das Kapitel F ist aber mit „Psychische UND Verhaltensstörungen“ überschrieben.
Der Haken an der Sache: die F50.9 ist cc-relevant und führt im konkreten Fall auch zur DRG-Höherbewertung.
Frage: Wie kodiert die DRG-Gemeinde das Problem der Nahrungsverweigerung? Gab es ähnliche Probleme mit dem MDK?
Herzliche Grüße und vielen Dank für potentielle Antworten
Dr. med. S. Stolper