In §1 Abs 4 KFPV steht, dass für jedes Neugeborene das nach der Versorgung im Kreissaal weiter im KH versorgt wird, ein eigener Fall zu bilden ist.....weiter: "Ist im FP Katalog eine Mindestverweildauer vorgegeben und wird nicht erreicht, ist die Versorgung mit dem Entgelt der Mutter abgegolten".
Nun zum Problem:
bei der P67D ist keine Mindestverweildauer angegeben.
Kann diese DRG mit jedem Neugeborenen in Rechnung gestellt werdem, das den Kreissaal in Richtung Säuglingszimmer verlassen hat???
Was meint die Comunity? Einige Kassen haben da eine andere Meinung als wir.
Grüsse aus dem Norden
Herby