DRG P67D bei "ambulanten" Geburten?

  • In §1 Abs 4 KFPV steht, dass für jedes Neugeborene das nach der Versorgung im Kreissaal weiter im KH versorgt wird, ein eigener Fall zu bilden ist.....weiter: "Ist im FP Katalog eine Mindestverweildauer vorgegeben und wird nicht erreicht, ist die Versorgung mit dem Entgelt der Mutter abgegolten".

    Nun zum Problem:

    bei der P67D ist keine Mindestverweildauer angegeben.
    Kann diese DRG mit jedem Neugeborenen in Rechnung gestellt werdem, das den Kreissaal in Richtung Säuglingszimmer verlassen hat???

    Was meint die Comunity? Einige Kassen haben da eine andere Meinung als wir.

    Grüsse aus dem Norden


    Herby

  • Hallo Groupies

    der zitierte Paragraph bezieht sich auf stationäre Fälle. Somit gilt die Regelung auch nur für Kinder wo die Entbindende "Stationär" geführt wird. (Das war auch in der alten Fallpauschale so). Da somit die P67D eine Resultierende aus den möglichen DRGs der Mutter ist (zb. O60D) ergibt sich für eine Argumentation nur die Anerkennung der Mütterlichen DRG.
    Also wenn Mutter DRG Fall dann Kind auch DRG Fall! Wenn Mutter ambulant -> Kind auch ambulant. Unter diesem Konsens rechnen wir hier zur Zeit die P67D ab.

    PERSÖNLICHE MEINUNG: Sollte die Frage sein ob bei einer ambulanten Entbindung das Resultat (Kind), weil diese im Krankenhaus stattfand, ein stationärer Fall sein und damit eine DRG abgerechnet werden kann, dann finde ich dies im Sinne der Erlösoptimierung eine sportliche Interpretation und freue mich ebenso wie der Anfragende auf klärende weitere Antworten. Soweit um die Ecke haben beide Seiten bei uns noch nicht gedacht. Hat jemand dieses Konstrukt real abgerechnet (bekommen)?

    Mit freundlichen Grüssen

    M. Kilian
    07.02.0000 AD(rg)

    Michael Kilian

  • Hallo Forum!

    Gibt es einen Unterschied bei der Abrechnung von Neugeborenen

    - die weniger als 24 Stunden nach der Geburt zur weiteren Behandlung in ein anderes Krankenhaus verlegt werden (meines Wissens nach wird gibt es hier keine eigene DRG sondern der Aufwand wird mit der DRG der Mutter abgegolten)

    - und solchen Neugeborenen, die weniger als 24 Stunden nach der Geburt mit der Mutter gesund nach Hause entlassen werden?

    Vielen Dank für Ratschläge!

  • Hallo ME,

    eine Mindestverweildauer gibt es nur bei den DRG P60B + C, nur diese gelten bei einer Verweildauer von weniger als 24 Stunden alsmit der DRG der Mutter abgegolten. Die DRG für gesunde Neugeborene (P66D und P67D) können also euch bei einem Aufenthalt <24 Stunden abgerechnet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens