Rückverlegung ABAB

  • Hallo,

    das Thema Rückverlegung wurde ja bereits mehrfach diskutiert. Sehe ich das richtig:

    Verlegungen innerhalb des KHEntgG

    KH A -> KH B -> KH A -> KH B

    KH A = 1 Fall / 1 DRG aus den Daten beider Aufenthalte
    KH B = 1 Fall / 1 DRG aus den Daten beider Aufenthalte

    mfG

    C. Hirschberg

  • Schönen guten Tag Herr Hirschberg und alle anderen!

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Sehe ich das richtig:


    Ja!

    Begründung:

    Zitat


    §2 Abs 3 KFPV
    (3) Im Falle einer Rückverlegung in ein Krankenhaus, in dem schon zuvor eine Behandlung erfolgt ist[...]


    Das ist in Ihrem Beispiel bei beiden Krankenhäusern der Fall! Oder?

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises