MDK lehnt Thromboseneigung ab D68.9

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Dr. Klueber,
    Ihre/solche Beiträge finde ich richtig gut !!!
    Bitte weiter so, ich schließe mich nach der ersten MDK-Prüfung an ! Dauert wohl noch bis Oktober.

    Herzliche Grüße
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Forum,

    wie auch schon bei vielen anderen Problemfällen entscheidet auch hier wieder einmal ganz wesentlich die Dokumentationsqualität :rotate:.
    Auch wenn sich ein potentielles Gesundheitsrisiko (Thromboseneigung) im Aufenthalt nicht manifestiert hat, so ist dieses Risiko dennoch zu kodieren, wenn anhand der Dokumentation nachgewiesen werden kann, dass dieser Faktor einen Einfluss auf Diagnostik oder Therapie hatte. Dazu reicht es z.B. aus, ein vom Standard abweichendes anästhesiologisches Prozedere (Wahl der Medikamente, erweitertes Monitoring, etc.) oder besondere Maßnahmen bei der Lagerung im OP, oder speziell aus diesem Grunde veranlasste Konsile, etc. durchgeführt und mit Hinweis auf die Zusammenhänge dokumentiert zu haben. :vertrag:

    Soviel zur Theorie, ich weiß (wie Sie alle auch), dass der MDK zuweilen resistent ist :strauss:

    Aber: steter Medizincontroller höhlt den MDK (hoffentlich).

    Liebe Grüße

    K. Runge-Durst :bounce:

    Gruß,
    KRD :thumbup: