Liebes Forum,
hier ist folgendes Problem aufgetaucht:Eine Patientin wird zuerst wegen Diarrhoe und Gastroenteritis (A09) stationär behandelt,es bestehen diverse gravierende Nebendiagnosen wie I69.3 (Schlaganfallfolgen) G81.0I25.11, I10. Nach Abschluß der Behandlung wird der Fall mit G67A gruppiert.
Einen Tag nach Entlassung wird die Patientin erneut vom Notarzt eingewiesen, diesesMal wird als HD R55 (Synkope und Kollaps) angegeben, die ND sind dieselben wie oben.Gruppiert wird F73A.
Aus medizinischer Sicht könnte man aufgrund der Kreislaufdysregulation die zur Synkope geführt hat einen Zusammenhang zum ersten Aufenthalt sehen.Wie sieht das abrechnungstechnisch aus – müsste man die beiden Fälle zusammenfassen ?
Vielen Dank !
Gruß aus Mannem
GRH