• Hallo zusammen, bei uns werden alle Neubeboren VWD < 24h mit Abschlag berechnet? Sind die Diagnosen falsch, die dann nicht auf die im KEntG verwiesenen DRG bekommen?

    Gruss, Miswel :boom:

  • Hallo Frau Miswel,

    bei der Abrechnung von Neugeborenen VWD < 24h wird die Versorgung des Neugeborenen im Rahmen der Entbindungspauschale der Mutter vergütet. Eine eigenständige Pauschale wird erst ab einer VWD > 24h ermittelt und vergütet.

    MfG, S.Huth
    --
    Stephan Huth
    Städtisches Klinikum Dessau
    Medizincontrolling

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Guten Morgen,

    eine Mindestverweildauer gibt es bei der Neugeborenen-Abrechnung
    nur für die DRGs P01Z, P60A und P60B.
    Die übrigen DRGs für Neugeborene können auch bei einer Verweildauer
    unter 24h abgerechnet werden, dann werden jedoch Abschläge
    entsprechend Katalog fällig!

    Viele Grüße aus Hameln
    Elke Mummert