Hallo zusammen, bei uns werden alle Neubeboren VWD < 24h mit Abschlag berechnet? Sind die Diagnosen falsch, die dann nicht auf die im KEntG verwiesenen DRG bekommen?
Gruss, Miswel :boom:
Hallo zusammen, bei uns werden alle Neubeboren VWD < 24h mit Abschlag berechnet? Sind die Diagnosen falsch, die dann nicht auf die im KEntG verwiesenen DRG bekommen?
Gruss, Miswel :boom:
Hallo Frau Miswel,
bei der Abrechnung von Neugeborenen VWD < 24h wird die Versorgung des Neugeborenen im Rahmen der Entbindungspauschale der Mutter vergütet. Eine eigenständige Pauschale wird erst ab einer VWD > 24h ermittelt und vergütet.
MfG, S.Huth
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Stephan Huth
Städtisches Klinikum Dessau
Medizincontrolling
Guten Morgen,
eine Mindestverweildauer gibt es bei der Neugeborenen-Abrechnung
nur für die DRGs P01Z, P60A und P60B.
Die übrigen DRGs für Neugeborene können auch bei einer Verweildauer
unter 24h abgerechnet werden, dann werden jedoch Abschläge
entsprechend Katalog fällig!
Viele Grüße aus Hameln
Elke Mummert