Selbst erbrachte Leistung?

  • Hallo Forum!

    Wir lassen die Herzkatheteruntersuchungen an unseren Patienten in einem anderen Krankenhaus durchführen. Die Leistungen werden mit uns - nicht mit den Krankenkassen - abgerechnet. Dafür kodieren wir diese Leistungen und stellen eine entsprechende DRG in Rechnung, die wir lauf Budgetvereinbarung auch abrechnen dürfen.
    Nun meint eine grosse Krankenkasse, dies sei nicht legal, wir dürften nur Leistungen abrechnen, die vollständig von uns erbracht worden seien. Ich kann mich dieser Position nicht anschließen.
    Gibt es auch andere Häuser, die ähnliche Probleme haben, oder Interpretationshilfen, die ich nicht kenne?

    Gruß aus Hamburg

    Manfred Nast
    Bethesda AK Bergedorf
    Hamburg

    Manfred Nast

  • Zitat


    Original von nast:
    ...wir dürften nur Leistungen abrechnen, die vollständig von uns erbracht worden seien. Ich kann mich dieser Position nicht anschließen.

    Hallo Herr Nast,

    ich kann mich ebensowenig anschließen. Ein Hinweis auf § 8 Abs. 6 KHEntgG sollte auch die Kasse davon überzeugen, dass sie auf dem Holzweg ist. Alternativ könnten Sie natürlich auch anbieten, diese Patienten künftig zweimal zu verlegen statt einmal zu verbringen. Der die Grundrechenarten beherrschende Kassenmitarbeiter sollte zu dem Ergebnis kommen, dass er besser nur eine Fallpauschale zahlt.

    Viel Erfolg

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Herr Nast,

    haben Sie unter alten Bedingungen denn auch schon die Leistungen z.B. als Fallpauschale in Rechnung gestellt?

    Gruß,

    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo,

    dies fällt klar unter den Begriff "Verbringung" diese finanzieren Sie ja auch und damit ist die Ausage der Kasse schlichtweg falsch.

    Gruß

    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Vielen Dank für die prompten Antworten!

    Zu Herrn Sander: wir haben keine Fallpauschalen im Bereich der interventionellen Kardiologie abgerechnet, was aber daran liegt, dass wir erst 2000 aus der Fusion zweier Krankenhäuser hervorgegangen sind und über den Fusionszeitraum eine Budgetvereinbarung mit 3 Jahren Gültigkeit hatten. Damals hat man an diese Problematik sicher noch nicht gedacht, und zwischenzeitlich wurde nicht verhandelt.

    Gruß aus Hamburg

    Manfred Nast
    Medizincontrolling
    Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast