Korrekte Hauptdiagnose - eine Wette

  • Hallo Forum,

    kurze Info zu meiner Person:

    Über den Weg der Krankenpflegeausbildung kam ich dann zur EDV-Abteilung, wo mich nach 6 Jahren der Ruf "Zurück zu den Wurzeln" erreichte und ich nun seit Nov. 2002 den Bereich "Medizinisches Controlling" begleite. Außerdem versuche ich mein Wissen an der AKM in Ingolstadt zu vergrößern.

    Ich habe da eine Wette mit meinem Controller laufen und bin dankbar für jeden Hinweis.

    Fall1: Pat. kommt zur Synkopenabklärung ins Krankenhaus (Fachbereich Innere). Am 3. Tag stürzt er und zieht sich eine Oberschenkelhalsfraktur zu. Er erhält dazu eine Hüft-TEP und wird 4 Wochen auf der chirurgischen Abteilung behandelt.

    Ich behaubte, dass ich als Hauptdiagnose die Synkopenabklärung verwenden muss, da diese ursächlich für die Aufnahme war. Mein Controller vertritt die Auffassung, dass die Hüft-Tep als Hauptdiagnose zu verwenden ist, da er sonst keine vernünftige Kostenzuordnung (durch den langen chirurgischen Aufenthalt) vollziehen kann.

    Fall2: Patientin liegt 3 Tage auf der internistischen Abteilung. Danach wird sie auf die gynäkologische Abteilung (Belegabteilung) verlegt, wo sie 10 Tage verbleibt.Internistische Abteilung liefert die Hauptdiagnose, die zur DRG-Zuordnung führt.
    Meine Frage: Muss ich nun die Bewertungsrelation bei Belegoperateur nehmen, da die Patientin denn längsten Aufenthalt auf der Belegabteilung hatte?

    Danke für Eure Mithilfe

    Pöfi

  • Zitat


    Original von Poefi:
    Ich behaubte, dass ich als Hauptdiagnose die Synkopenabklärung verwenden muss, da diese ursächlich für die Aufnahme war. Mein Controller vertritt die Auffassung, dass die Hüft-Tep als Hauptdiagnose zu verwenden ist, da er sonst keine vernünftige Kostenzuordnung (durch den langen chirurgischen Aufenthalt) vollziehen kann.


    Wette gewonnen (Sie)!

    Zitat


    Fall2: ...
    Muss ich nun die Bewertungsrelation bei Belegoperateur nehmen...

    Yes, Begründung stimmt auch.

    mfG
    C. Hirschberg