DRG & Frührehabilitation

  • Wenn man den Referentenentwurf so ließt, scheint klar zu sein, daß die Phase B-Patienten der Frührehabilitation in den DRG´s "abgebildet werden. Da in zwei Bundesländern auch Patienten der Phase C in Reha-Kliniken behandelt werden, die Krankenhausstatus haben, ist zumindestens dort unklar, ob auch die Phase C in den DRG´s abgebildet wird ? Hat dazu jemand informationen ?

  • Nach Informationen der Krankenkassen, werden nur die B-Phasen nach DRG abgerechnet. Die B-Phase wird eher als Krankenhausleistung angesehen, wo die C-Phase mehr in Richtung "Rehabilitation" geht.
    Was anderes ist mir auch nicht bekannt.