• Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ja, dass war sie.

    die P001 ist hier unerheblich. Haben sie diese DKR berücksichtigt?

    P013d Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation
    Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur
    - Behandlung einer Komplikation
    - Durchführung einer Rezidivtherapie
    - Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet
    ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:
    5-289.1 Operative Blutstillung nach Tonsillektomie
    5-340.3 Rethorakotomie.

    Gibt es keinen spezifischen Kode, dann ist die durchgeführte Operation zusammen mit einem Zusatzkode, wie z.B.
    5-379.5 Reoperation an Herz und Perikard
    5-559.3 Revisionsoperation an der Niere
    5-749.0 Resectio
    5-983 Reoperation
    für die Reoperation anzugeben (siehe Beispiel 1).

  • Hallo Herr Selter,

    ja ich kenne diese DKR, meine aber, dass es hier um eine Rethorakotomie als selbständiger Eingriff z.B. zur Blutstillung, Hämatomausräumung etc. geht.

    es heist: ... ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann.
    In dem von mir beschriebenen Fall ist die durchgeführte Operation die Lungenresektion. Es gibt aber keinen spezifischen Kode wie z.B. Lungenresektion nach ... (Thorakotomie). Daher auch der Hinweis zum OPS 5-32*, dass Reoperation mit 5*983 zu kodieren ist. Würde man die DKR P013d anders verstehen, macht der Hinweis zum OPS ja überhaupt keinen Sinn.

    Vielen Dank und Gruß.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    warum haben Sie dann oben mit der P001 argumentiert, wenn Sie diese DKR kennen?
    Ein OPS-Hinweis ist ebenfalls nicht vorrangig, sondern die DKR (es sei denn die DKR verweisen auf die OPS-Hinweise...).
    Was sagt denn dann \"Rethorakotomie\" aus, als selbstständiger Eingriff? Man macht doch nicht einfach auf und dann wieder zu (Ausnahmen sind gegeben). Es wird dann etwas gemacht, was dann ebenfalls einen spezifischeren OPS-Kode zuordbar machen würde.

    Die DKR impliziert aber, dass \"Rethorakotomie\" eine abschließende Kodierung darstellen soll.

    Und nun....

  • Hallo Herr Selter,

    für das Prinzip der monokausalen Kodierung fand ich die P001 passender, sollte auch keine abschließende Aufzählung sein.
    Leider bin ich kein Mediziner und es fällt mir schwer, Ihre Frage zu beantworten. Laienhaft: man macht auf, tut Dinge die nicht kodiert werden können und macht wieder zu.
    Welche Maßnahmen werden ergriffen bei Nachblutungen im OP-Gebiet oder Hämatomausräumung? Können diese Leistungen einem spezifischen Kode zugeordnet werden? Bisher nahm ich an, dass diese Maßnahmen nicht (bzw. nicht immer)kodiert werden können und somit der OPS für die Rethorakotomie zur Anwendung kommt.
    Die Relaparotomie ist nicht genannt in der DKR P013d. Würden Sie den OPS 5-541.2/3 bei jeder weiteren OP im Bauchraum kodieren (vorausgesetzt die Re-OP geht nicht schon aus dem spezifischen Kode für die durchgeführte OP hervor)?

    Wie bekomme ich diese Kodierfrage eindeutig geklärt?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von annist1:
    Wie bekomme ich diese Kodierfrage eindeutig geklärt?

    Vielleicht hier: http://g-drg.de/cms/index.php/Anfrageverfahren

  • Hallo Zusammen,

    ich denke, dass das Problem darin liegt, dass diese Kodierrichlinie nicht eindeutig ist und einen Interpretationsspielraum bietet.
    Die Frage ist, ob die Rethorakotomie als Zusatzkode anzuwenden ist - dann wäre er hier nach den Schilderungen kodierbar. Wenn man die Kodierrichtlinie P013d aber wörtlich liest, ist der Kode nur anzuwenden, wenn die durchgeführte OP exakt damit abgebildet werden kann - was ja hier eindeutig nicht der Fall ist. Dann wäre als Zusatzkode die 5-983 anzuwenden um zu zeigen, dass es sich um eine Wiedereröffnung eines OP-Gebietes handelt.
    Ob die DKR wirklich so gemeint ist, ...?
    Vielleicht wäre hier eine Klarstellung im Rahmen der nächsten Überarbeitung sinnvoll.
    Ich denke auch, dass allenfalls das InEK im Rahmen der Anfrageverfahrens eine \"eindeutige\" Klarstellung anbieten kann.

    Gruß

    B.W.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von kodierer2905:
    ich denke, dass das Problem darin liegt, dass diese Kodierrichlinie nicht eindeutig ist und einen Interpretationsspielraum bietet.

    So ist es. Wenn man sich genau an die Formulierung der DKR P013d (nicht P001) hält, ist der Zusatzkode 5-983 anzugeben. Weiterführende Gedanken darf man sich dabei aber nicht machen.

  • Antowrt vom InEK:
    \"Bei der von Ihnen beschriebenen Fallkonstellation ist die DKR P013 zu beachten. Der Kode 5-340.3 (Rethorakotomie) wird im Folgenden exemplarisch angegeben und ist in der von Ihnen geschilderten Fallkonstellation bei Wiedereröffnung des Operationsgebietes demzufolge zusätzlich anzugeben. Zudem haben wir Ihre Anfrage als Hinweis zur Revision der DKR für 2012 verstanden und diesen entsprechend vorgemert.\"\"
    Somit ist m.E. klargestellt, dass OPS 5-340.3 als Zusatzkode zu verwenden ist und nicht die durchgeführte OP exakt abbilden muss. Bin auf die Formulierung der Kodierrichtlinie gespannt.

    Frohes Schaffen und Grüße aus Berlin