Hallo Forum,
ich habe ein Problem die Logik meines 3M - Groupers im folgenden Fall zu verstehen.
Patient: männlich, 44 Jahre, VWD 24 d.
HD: T84.0 Mechanische Kompl.durch eine Gelenkendoprothese
ND: M16.2 Koxarthrose als Folge einer Dysplasie, beidseitig
M24.55 Gelenkkontraktur: Beckenregion und Oberschenkel
M24.56 Gelenkkontraktur: Unterschenkel
K22.1 Ösophagusulkus
G82.40R spastische Tetraplegie, nicht näher bezeichnet
G09 Folgen entzündlicher Krankheiten des Zentralnervensystems
M72.0 Fibromatose der Palmarfaszie
OPS:5-821.25 Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am
Hüftgelenk: Wechsel einer Gelenkpfannenprothese: In
Gelenkpfannenprothese, zementiert und n.n.bez., mit
Wechsel des Aufsteckkopfes
Als Grouper Ergebnis wird hier die B60B (RG 1,117) gegroupt, obwohl der ICD G82.40R als Nebendiagnose angegeben ist. Die Hauptdiagnose und Prozedur wird völlig ignoriert. M.E. sollte hier die I03B (RG 3,201) erreicht werden. Da die B60B keine PräMDC ist kann ich mir das nur mit einem Mappingfehler erklären. Gibt es eine andere, vielleicht logische, Erklärung dafür, oder kann man solchen Patienten keinen Hüftgelenksersatz mehr anbieten ?
Lieben Dank für gute Gedanken !