Rückverlegung

  • Hallo,

    ich bin neu hier und habe eine Frage zum Thema Rückverlegung.

    Gem. §2 II KFPV gibt es ein Unterschied zwischen einer Verlegung und einer Verbringung (24 Std-Fall). Soweit so gut.

    Aber was ist mit Patienten die erst nach 20 oder 30 Tagen zurück verlegt werden. Ist dies eine Rückverlegung? Ist hier auch eine Neueinstufung in eine Fallpauschale auf Grundlage der Daten aus beiden Aufenthalten vorzunehmen, oder gibt es ähnlich den 24 Std-Fällen auch eine Maximalgrenze, z.B. obere Grenzverweildauer?
    Leider konnte ich dazu im Gesetzestext nichts finden.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    SLindenau

  • Hallo Herr Lindenau,

    es gibt für dieses Jahr keine Obergrenze. Selbst mehrmalige Rückverlegungen müssen entsprechend bewertet werden. Für 2004 ist eine Änderung geplant (siehe Referentenentwurf).
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    D.h. Rückverlegungen egal ob nach 2 oder 20 Tagen müssen gleich behandelt werden?

    Habe ich das richtig verstanden?

    MfG

    S.Lindenau

  • Ja, Herr Lindenau, genau so ist es. Nur ab nächstes Jahr sind mehrere Änderungen im Entwurf, den Sie hier im Download vermutlich auch finden.
    --
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