Hallo Forum,
bei Wiederaufnahme eines Patienten wegen Komplikationen muss er doch auch keine Eigenanteile entrichten, oder? Ergibt sich das aus der Logik des SGB V oder steht das irgendwo?
Gruß aus Hamburg
Manfred Nast
Bethesda AK Bergedorf
Hamburg
Hallo Forum,
bei Wiederaufnahme eines Patienten wegen Komplikationen muss er doch auch keine Eigenanteile entrichten, oder? Ergibt sich das aus der Logik des SGB V oder steht das irgendwo?
Gruß aus Hamburg
Manfred Nast
Bethesda AK Bergedorf
Hamburg
Schönen guten Tag Herr Nast!
Der Eigenanteil richtet sich doch wohl nach wie vor nach den Aufenthaltstagen (§ 39 Abs 4 SGB V)
Schönen Tag noch,
--
Reinhard Schaffert
Medizincontroller
Facharzt für Chirurgie
Krankenhausbetriebswirt(VWA)
Kliniken des Wetteraukreises
Hallo Herr Nast,
der Eigenanteil begründet sich auf den Aufenthalt und nicht den Grund des Aufenthaltes. Ich gebe Herrn Schaffert recht.
Viele Grüsse,
Claudia
:chili: :chili: :chili:
Hallo Herr Schaffert,
hallo Frau Lindner,
Sie haben völlig recht. Ich war gedanklich auf einer völlig anderen Schiene.
Gruß und vielen Dank
--
Manfred Nast
Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg