Hallo myDRG-Forum;
uns fallen folgende Sachverhalte in den MDK-Gutachten auf:
1. Auf die Frage: "Ueberpruefung, ob es sich bei den beiden stationaeren Aufenthalten um einen Behandlungsfall handelt" wird vom MDK geantwortet: Es handelt sich medizinisch um einen Behandlungsfall.
Zu der Frage, ob es eine Wiederaufnahme i.S. §8 KFPV handelt wird keine Stellung genommen.
2. Auf eine offene Frage wird voellig offen geantwortet:"Ueberpruefen Sie die abgerechnete DRG"; Antwort: eine stationaere Behandlung war nicht notwendig.
3. Der sehr kurze Text des MDK passt of nicht zu der gezogenen Schlussfolgerung; Frage: "Ueberpruefung, ob es sich bei den beiden stationaeren Aufenthalten um einen Behandlungsfall handelt"; Antwort im kurzen Text: ...ist die Abrechnung von zwei Behandlungsfaellen korrekt. Stellungnahme/Ergebnis: Voraussetzung i.S. der Fragestellung erfuellt.
Kurz: immer oefter kommen Gutachten, bei denen wir uns ueberlegen, wie es denn nun gemeint ist. Die Kasse zieht den fuer sich positiven Schluss (im letzten Fall: es ist ein Behandlungsfall - i.S. der Fragestellung erfuellt), wir den unseren.
Auffallend ist, dass diese Konfusion in den letzten 2-3 Monaten zunimmt. Folge: Telefoniererei, Widersprueche, der ....Quatsch geht halt weiter. Die Kollegen/Innen vom MDK sagen ewinem telefonisch: sorry, aber ich werde halt so einen Quatsch gefragt (und habe nur die Fragestellung und eine mehr oder weniger ergiebige Epikrise). Kassenmitarbeiter/Innen sagen: wir wollten doch nur wissen....
Es passt nicht.
Mit freundlichen Gruessen aus Nordhausen
tgregl
p.s.: voellig falsch werden Stellungnahmen/Ergebnisse falls in der Fragestellung eine Negation enthalten ist.