Investitionszuschlag???

  • Hallo Forum,
    hat jemand eine Ahnung ob es die Investionszuschläge (KHEntG §8) auch für die Neugeborenen berechnet werden dürfen???
    Diese sind ja im DRG-System ein Fall und haben m.M. nach damit auch Belegungstage für die dieser Zuschlag berechnet würde. ODER???
    Weiß jemand etwas genaueres?
    :p
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    wenn das Neugeborene als gesundes Neugeborenes zusammen mit der Mutter entlassen wird, also nur eine Rechnung mit den 2 entsprechenden DRG's erstellt wird, dann kann der IZ nur einmal entsprechend für den Fall der Entbindung der Mutter abgerechnet werden. Handelt es sich um ein erkranktes Neugeborenes, welches entsprechend zu einem eigenen Fall wird, kann der IZ natürlich auch für das Neugeborene berechnet werden.
    :roll:

    Viele Grüße

    Kathrin

  • Hallo Kathrin,

    ich kann Ihrer Logik, wenn es ein eigener Fall wird nicht folgen. Gemäß § 9 (1) 1 und 2 Satz KFPV vom 19. September 2002, ist jede DRG ein Fall, dies gilt auch für Neugeborene. Demnach ist die Unterscheidung gesund oder krank nicht notwendig, da beide eine DRG erhalten und Ihnenn eine IZ zusteht. Es sei denn, die IZ ist an eine Rechnungsnummer und nicht an die in der Rechnung enthaltenen Fälle geknüpft.

    MfG
    --
    Stephan Huth
    Städtisches Klinikum Dessau
    Abteilung Medizin-Controlling

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Hallo,
    ich bin inzwischen auch schlauer - die Gesundheitskasse hat uns freundlicherweise auf die Sprünge geholfen - :
    Der Zuschlag wird auch für die gesunden Ng. berechnet, wie für alle anderen Fälle auch: pro Tag pro Nase!
    (Wir mussten einiges nachberechnen!!!)
    8)
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold