• Kann mir jemand zum Thema "Überlieger" helfen? z.B.: Aufnahme DEZ 2003, Entlassung JAN 2004. Wird nach Fallpauschalenkatalog 2003 oder 2004 abgerechnet? Zu welcher Fallzahl wird der Fall zugeordnet 2003 oder 2004? Wie siehts bei einer Fllzusammenlegung über den Jahrswechsel aus?


    Gruss

    Simon Kreck

  • Schönen guten Tag Herr Kreck

    Zitat


    Original von Kreck:
    Kann mir jemand zum Thema "Überlieger" helfen?


    Ja!

    Zitat


    Original von Kreck:
    z.B.: Aufnahme DEZ 2003, Entlassung JAN 2004. Wird nach Fallpauschalenkatalog 2003 oder 2004 abgerechnet?


    §1 Abs. 1 KFPV 2004
    Die Fallpauschalen werden jeweils von dem die Leistung erbringenden Krankenhaus nach dem am Tag der Aufnahme geltenden Fallpauschalen-Katalog und den dazu gehörenden Abrechnungsregeln abgerechnet.

    Zitat


    Original von Kreck:
    Zu welcher Fallzahl wird der Fall zugeordnet 2003 oder 2004?


    §8 Abs. 1 KFPV 2004
    Jede abgerechnete Fallpauschale nach Anlage 1 zählt im Jahr der Entlassung als ein Fall.

    Zitat


    Original von Kreck:
    Wie siehts bei einer Fllzusammenlegung über den Jahrswechsel aus?


    §8 Abs. 1 KFPV 2004
    Bei einer Wiederaufnahme nach § 2 und einer Rückverlegung
    nach § 3 Abs. 3 ist jeweils nur die Fallpauschale zu zählen, die nach der Neueinstufung für die zusammengefassten Krankenhausaufenthalte abgerechnet wird.

    ...und dafür ist das Aufnahmedatum der ersten Fallpauschale maßgebelich.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Herr Schaffert,

    wie Sie habe ich bisher auch argumentiert. Ich bin aber auf folgendes aufmerksam gemacht worden:

    Zitat


    §8 Abs. 1 KFPV 2004
    Jede abgerechnete Fallpauschale nach Anlage 1 zählt im Jahr der Entlassung als ein Fall.

    DRG's nach dieser Anlage sind erst für aufgenommene Fälle ab dem 01.01.2004 abrechenbar, davor gilt die KFPV 2003. Demnach zählen Überlieger als 2003er Fälle.

    Gibt es Gründe gegen diese Betrachtung?

    MfG, Andreas Linz

  • Hallo Forum,

    ich würde mich hier der Meinung von Herrn Schaffert anschließen. Interpretieren würde ich dieses so:

    Aufnahme in 2003 => Entlassung in 2004

    Dieser Fall wird im Jahr 2004 "gezählt" allerdings findet die Bewertung nach dem Katalog des Jahres 2003 statt (maßgeblich für die Fakturierung ist hier das Aufnahmedatum).


    Sonnige und kalte Grüße aus dem Norden

    MSimon


    :besen: :besen: :strauss:

  • Hallo Herr Linz,

    Fälle der KFPV 2004 können nur in 2004 oder folgenden Jahren entlassen und demnach als Fall auf das entsprechende Jahr gezählt werden. Die Neufassung KFPV 2004 stellt hier eben erst klar "im Jahr der Entlassung". Für die 2003-Überlieger-Fälle gilt wohl sinngemäß das gleiche. Daß diese nicht mit dem Katalog 2004 abgerechnet werden, ist auch klar. Also sollten wir den Sinn der Verordnung versuchen zu verstehen und nicht an einzelnen Worten hängen, die im Eilverfahren nicht ganz richtig und verständlich gewählt wurden.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    genau um den Sinn der Verordnung geht es ja. Erst in der KFPV 2004 wurde der Zeitpunkt der Fallzählung näher spezifiziert. Alle nach Anlage 1 KFPV 2004 abgerechneten Fälle zählen im Jahr der Entlassung als ein Fall. Die Frage, ob dies auch für Fälle gilt, die nach der KFPV 2003 abgerechnet werden sollen, ist somit zu verneinen. In der KFPV 2003 steht nur, dass jede abgerechnete DRG-Fallpauschale als Fall zählt.

    Wenn also die Überlieger aus 2003 auch nachträglich zu den Fällen in 2003 hinzugezählt werden sollen, ist dies nicht ohne Auswirkungen. Die Fallzahl 2003 ist um die Überlieger höher und die im Jan 2004 ff um diese niedriger. Was ist dann mit den zusammengeführten Fällen nach §2 KFPV 2004?

    Zitat

    §1 KFPV 2004
    Die Fallpauschalen werden jeweils [...] nach dem am Tag der Aufnahme geltenden Fallpauschalen-Katalog und den dazu gehörenden Abrechnungsregeln erstellt.

    Dies könnte dann bedeuten, dass ein Fall, welcher unter diese Regel fällt, nachträglich nach KFPV 2003 abgerechnet und in 2003 gezählt werden müsste?
    z.B. erste Aufnahme 28.12.2003 -> Entl. 06.01.2004
    WA 20.01.2004 -> Entl. XXXX
    Damit wäre die Fallzahl 2004 wiederum zu verringern.


    MfG, Andreas Linz