Abrechnung Neugeborene

  • Abrechnung in 2003
    Kind wird als gesundes Neugeborenes bei der Mutter geführt. Nach 2 Tagen wird das Kind wegen Adaptationsstörung in die Pädiatrie verlegt.

    Bekommt das Kind eine Neugeborenen DRG?
    -Plus Pädiatrische DRG?
    Nur Pädiatrische DRG?
    Sind das 1 Fall oder 2 Fälle?
    Auch nach dem Studium der Antworten des BMG ist mir das noch nicht ganz klar.
    :teufel:

    Bernhard Blümmert
    MC

    Bernhard Blümmert
    Mutterhaus der Borromäerinnen
    Feldstraße 16
    54290 Trier

  • Hallo Herr Blümmert,

    Sie rechnen nach DRG ab, haben beim Neugeborenen in jeder Abteilung die gleiche Fallnummer und ermitteln aus beiden Abteilungsaufenthalten eine DRG für die Abrechnung.

    MfG
    Stephan Huth

    --
    Stephan Huth
    Städtisches Klinikum Dessau
    Abteilung Medizin-Controlling

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • DAnke,
    so kann man mit einem Satz alles sagen
    MfG
    Bernhard Blümmert
    --
    Bernhard Blümmert
    Mutterhaus der Borromäerinnen
    Feldstraße 16
    54290 Trier

    Bernhard Blümmert
    Mutterhaus der Borromäerinnen
    Feldstraße 16
    54290 Trier

  • Hallo Forum,

    habe zwar leider keine Antwort aber dafür eine Frage :D
    Habe ein Fall vorliegen, dass ich nicht so ganz verstehe ?(

    Neugeborenes wird nach Aufnahme wegen Sepsis in ein anderes KH verlegt(die 24 Std. werden überschritten). Die Mutter wird regulär entlassen.
    Meine Frage, wird das Neugeborene separat abgerechnet???


    Liebe Grüsse
    Bahar Askin :dance2:


  • --
    Bernhard Blümmert
    Mutterhaus der Borromäerinnen
    Feldstraße 16
    54290 Trier

    Bernhard Blümmert
    Mutterhaus der Borromäerinnen
    Feldstraße 16
    54290 Trier

  • Zitat


    Original von Bernd:
    Der DRG Fall wird zusammengeführt und als eine DRG mit Abschlag berechnet.

    Hallo Herr Blümmert,

    wo - außer in obigem Beitrag - steht denn das geschrieben?

    Gruß
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    § 1 Abs 4 KPFV 2003
    Für jedes Neugeborene, das nach der Versorgung im Kreißsaal weiter im Krankenhaus versorgt wird, ist ein eigener Fall zu bilden und eine eigene Fallpauschale abzurechnen. Werden Mutter und Kind gemeinsam entlassen, wird die Fallpauschale für das Neugeborene zusammen mit dem Entgelt für die Versorgung der Mutter in Rechnung gestellt. Ist im Fallpauschalen Katalog eine Mindestverweildauer für die Fallpauschale vorgegeben und wird diese nicht erreicht, ist die Versorgung des Neugeborenen mit dem Entgelt für die Mutter abgegolten. Im Falle einer Verlegung gilt Absatz 1 Satz 2 bis 4 [Verlegungsabschlag] entsprechend.


    Jedes Neugeborene bekommt eine eigene DRG, es sei denn die Mindestverweildauer wird nicht erreicht, was in dem Beispiel von Bahar Askin jedoch der Fall war.

    Bei gemeinsamer Entlassung mit der Mutter wird lediglich die Rechnung, nicht die DRG zusammengefasst!
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Forum,

    vielen herzlichen Dank für Ihre geduldigen und hilfreichen
    Antworten! Jetzt kann ich wesentlich schlauer ins Wochenende starten :)


    MfG

    Bahar Askin