Hallo Forum,
kann die Oberflächenbestrahlung einer chronischen Lymphfistel mit 8-520.0 Oberflächenstrahlentherapie bis zu 2 Bestrahlungsfelder kodiert werden?
Gruß,
Fenske
Hallo Forum,
kann die Oberflächenbestrahlung einer chronischen Lymphfistel mit 8-520.0 Oberflächenstrahlentherapie bis zu 2 Bestrahlungsfelder kodiert werden?
Gruß,
Fenske
Moin Moin,
da weder der OPS-Katalog noch die DKR etwas Gegenteiliges aussagen und Sie die Leistung erbracht haben, ist die Prozedur von Ihnen zu verschlüsseln, und zwar sooft Sie die Prozedur während des Aufenthaltes durchgeführt haben.
Die chronische Lymphfistel (I89.8 sonstige näher bezeichnete nichtinfektiöse Krankheiten der Lymphgefässe und Lymphknoten)führt in 2003 mit der obgenannten Prozedur 8-520.0 (und gleichermassen auch ohne) in die Basis-DRG Q60. Mit dem Grouper für 2004 allerdings bewirkt die Angabe der Prozedur 8-520.0 eine Eingruppierung des Falles in die Basis-DRG Q02, die deutlich höher bewertet ist.
Beste Grüsse
--
Dr. René Holm
medControl
Hamburg
Hallo Herr Holm,
vielen Dank für die umfassende Antwort.
Beste Grüße,
S. Fenske
--
Dr. Sonja Fenske
Medizincontrolling
Thereseinkrankenhaus und St. Hedwig-Klinik GmbH
ZitatOriginal von Dr_R_Holm:Die chronische Lymphfistel (I89.8 sonstige näher bezeichnete nichtinfektiöse Krankheiten der Lymphgefässe und Lymphknoten)führt in 2003 mit der obgenannten Prozedur 8-520.0 (und gleichermassen auch ohne) in die Basis-DRG Q60.
Guten Morgen,
ich gehe davon aus, dass es bekannt ist, möchte trotzdem ergänzend hinzufügen:
Die Zuordnung zur Basis-DRG Q60 in 2003 ist abhängig von der Liegezeit, d.h. bei mehrtägiger Liegezeit wird das Malignom als HD zugeordnet, hier I89.8. Man sollte nicht vergessen Z51.0 Strahlentherapie als ND zu nennen (CCL = 2. Wobei ohne Konsequenz, wenn nicht noch weitere CCL-NDs genannt werden (A-Stufe PCCl > 2).
Bei Tagesfällen wird die HD Z51.0 und als ND das Malignom zugeordnet, es erfolgt die Zuordnung zur R64Z Stat. Aufnahme zur Strahlentherapie.
Im nächsten Jahr wird grundsätzlich das Malignom als HD zugeordnet, die unterschiedlichen DRGs werden über die Liegezeit und Prozeduren getriggert (siehe auch DKR-2004, 0211c - 0213c).
--
Gruß
D. D. Selter
Moin Moin, Herr Selter,
vielen Dank für die Ergänzung. Hatte mich hier ursprünglich nur auf die Kurzversion beschränkt, weil ich -in der Tat- davon ausging, dass diese DKR bekannt ist...
beste Grüsse
--
Dr. René Holm
medControl
Hamburg