Hallo Forum,
lange habe ich diese Diskussion als stiller Beobachter genossen.
Aber jetzt muss ich auch noch was los werden:
Herr Raddatz, was wäre eine Krankenhausgesellschaft ohne Widerpart - die Spitzenverbände der Krankenkassen sehen das nämlich auch ganz einfach - nur genau umgekehrt.:-p
Dieser Hinweis an der Stelle auch noch an Frau Lindner...
Nun halten wir doch mal fest, was die Rechtsvorschriften so hergeben:
Wiederaufnahme innerhalb des Zeitraums von der Entlassung bis zum Erreichen der oGVD = keine erneute DRG-Berechnung!
Ergo: Für die Prüfung, ob die Wiederaufnahme unter die Wiederaufnahmeregel fällt, prüfe ich die oGVD nach Kalendertagen.
Zur Berechnung: nach Überschreitung der oGVD dürfen die entsprechenden belegeungstagebezogenen Entgelte (Zuschläge) berechnet werden
Ergo: Wir müssen die Verweildauer ermitteln, um festzustellen, ob wir die oGVD erreichen/überschreiten!
Zur Verweildauer: Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage.
Ergo: Ich halte mich an das, was in den Rechtsvorschriften an Fakten steht, und das spricht meiner Ansicht nach eher für die Spitzenverbände der Krankenkassen.
Ich kann mich aber ungeachtet dessen auch an den Spekulationen beteiligen. Ich halte dieses Vorgehen für sinnvoll und beabsichtigt, weil das "schlechte" Krankenhaus belohnt würde, wenn es Zuschläge für Überschreiten der oGVD bekäme.
Denn das "gute" Krankenhaus entlässt den Patienten nicht zu frühzeitig, verringert dadurch die Komplikationsgefahr, steigert die Lebensqualität des Patienten und bekommt dafür die "normale" DRG.
Das "schlechte" Krankenhaus entlässt den Patienten "erlösoptimierend" früh, "provoziert" die Komplikation und bekommt hinten noch einen Zuschlag.
Glückwunsch, wenn das Intention des Gesetzgebers war, dann wünsche ich mir die tagesgleichen Pflegesätze zurück - im Interesse der Patienten!
Gruß,
ToDo