Berechnung der Zuschläge bei Überschreitung der OGVD bei WA

  • Hallo Forum,

    lange habe ich diese Diskussion als stiller Beobachter genossen.

    Aber jetzt muss ich auch noch was los werden:

    Herr Raddatz, was wäre eine Krankenhausgesellschaft ohne Widerpart - die Spitzenverbände der Krankenkassen sehen das nämlich auch ganz einfach - nur genau umgekehrt.:-p

    Dieser Hinweis an der Stelle auch noch an Frau Lindner...

    Nun halten wir doch mal fest, was die Rechtsvorschriften so hergeben:

    Wiederaufnahme innerhalb des Zeitraums von der Entlassung bis zum Erreichen der oGVD = keine erneute DRG-Berechnung!

    Ergo: Für die Prüfung, ob die Wiederaufnahme unter die Wiederaufnahmeregel fällt, prüfe ich die oGVD nach Kalendertagen.

    Zur Berechnung: nach Überschreitung der oGVD dürfen die entsprechenden belegeungstagebezogenen Entgelte (Zuschläge) berechnet werden

    Ergo: Wir müssen die Verweildauer ermitteln, um festzustellen, ob wir die oGVD erreichen/überschreiten!

    Zur Verweildauer: Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage.

    Ergo: Ich halte mich an das, was in den Rechtsvorschriften an Fakten steht, und das spricht meiner Ansicht nach eher für die Spitzenverbände der Krankenkassen.

    Ich kann mich aber ungeachtet dessen auch an den Spekulationen beteiligen. Ich halte dieses Vorgehen für sinnvoll und beabsichtigt, weil das "schlechte" Krankenhaus belohnt würde, wenn es Zuschläge für Überschreiten der oGVD bekäme.

    Denn das "gute" Krankenhaus entlässt den Patienten nicht zu frühzeitig, verringert dadurch die Komplikationsgefahr, steigert die Lebensqualität des Patienten und bekommt dafür die "normale" DRG.

    Das "schlechte" Krankenhaus entlässt den Patienten "erlösoptimierend" früh, "provoziert" die Komplikation und bekommt hinten noch einen Zuschlag.

    Glückwunsch, wenn das Intention des Gesetzgebers war, dann wünsche ich mir die tagesgleichen Pflegesätze zurück - im Interesse der Patienten!

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch:
    erfolgt die Wiederaufnahme nach Ablauf der oberen Grenzverweildauer- ist das dann ein neuer Fall oder werden, wie mir die AOK gesagt hat,
    dann für diese Tage "...belegungstagbezogene Entgelte abgerechnet, die sich aus der Höhe der zuerst abgerechneten DRG ergeben." (Abrechnungsbetsimmungen nach KHEntgG, Ziffer 2.13)
    Ich dachte bislang, das sei ein neuer Fall.

    Gruß

    Klaus Harder

  • Hallo,

    kommt ein Patient oberhalb der O-GVD wieder (und die 30 Tage Regel gilt nicht), dann wird es ein neuer Fall, mit neuer DRG...

    Oder hab ich da was komplett falsch verstanden, dass was die AOK da verlangt wäre dann Rechtsbruch...

    Wenn das Ansinnen der AOK korrekt wäre, müsste man das bei der Fallzahlplanung ja mit berücksichtigen...und dann würde deutschlandweit die Fallzahl sinken und die Basisrate steigen...

    oder ist es etwa beabsichtigt, dass alle Häuser damit ihre Fallzahlen zu hoch planen...

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,

    die AOK hat heute ihren Irrtum eingesehen und mir recht gegeben. Hätte mich ansonsten in tiefe Depressionen gestürzt, wenn nach fast 12 Monaten Option der Fehler bei mir gelegen hätte.
    Erholsame Feiertage und gute mentale wie physische Tankstellen wünscht Ihnen
    Klaus Harder