Wirbelsäulenverletzungen

  • :( ich stehe entweder auf dem Schlauch oder irgendwas ist faul:

    Bei Kodierung von Wirbelsäulenverletzungen nach DKR und Kodierung der entsprechenden OP komme ich im Unimünster-Grouper immer noch in die konservative B61. Ist das gewollt? Und wo steht diese DRG eigentlich (außer im Handbuch) und wie ist das Gewicht?

    Beispiel: S24.11 als HD, S24.72, S22.01, S22.02, S21.88, S23.11 und S23.12 als ND
    Prozedur: 5-837.x

    Die Prozedur 5-837.x findet sich in den neuen Handbüchern unter B03, I06 und I09. Für die I06 gibt es einen zwingenden Diagnosekatalog für die HD, in dem keine Verletzungen drin sind, da kann es also nicht "hingegroupt" werden. Aber warum nicht in die anderen beiden Gruppen??? Und warum sind die Gewichte so extrem unterschiedlich (bei der I06 mit den ganzen M-Diagnosen kann ich es ja noch verstehen, weil die orthopädischen Abteilungen in Deutschland oft einfach schon ganz andere VWD als die ultraschnellen Neuro- und Unfallchirurgen haben ;-))? Ändert wirklich die Diagnose so viel am Aufwand, wenn die Operation tatsächlich die gleiche ist?

    Dank und Gruß
    Patricia Klein:no: :no: :no:

    Patklein

  • Hallo Frau Klein,

    die B61 ist wohl absichtlich vom BMGS zu einer Leistung gemacht worden, die "nicht mit dem Fallpauschalenkatalog vergütet" wird.
    D.h. hier muß jedes Haus selbst die VWD, CW, etc. mit den Kassen verhandeln. Hintergrund ist m.E. die bisher nicht ausreichenden Kalkulationen für dieses Gebiet.

    Für eine DRG B03A ist nötig:
    Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder
    äußerst schwere oder schwere CC Hauptdiagnose in Tabelle TAB-B03-1 oder PCCL > 2
    Die Hauptdignose muß also eine C Diagnose sein -> kommt also in Ihrem Fall nicht in Frage.

    Für eine DRG B03B ist nötig:
    DRG B03B Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark außer bei bösartiger Neubildung,ohne äußerst schwere oder schwere CC
    ohne eine C Diagnose -> könnte also funktionieren aber Ihr Schweregrad ist zu hoch.

    Das die I09 nicht angesteuert wird ist m.E. die Grouperlogik, die immer die höchste Übereinstimmung aus den Diagnosen und Prozeduren mit dem :defman: anpeilt.
    In diesem Fall eindeutig die B61.


    Grüße aus Greifswald
    el_surfu :look:

  • Lieber El-Surfu (hast Du nicht auch noch irgendein einfacheres Pseudonym parat?),

    vielen Dank, das mit der B61 ist natürlich blöd, aber ich denke, der Systematik nach handelt es sich ja auch um die konservativen Fälle ohne OP.

    Das mit der B03A verstehe ich nicht. Es heißt doch: "...bei bösartigen Erkrankungen oder bei schweren CC´s", also müßte diese Gruppe je nach Nebendiagnosen schon ansteuerbar sein, es könnte höchstens sein, dass die hier genannten Nebendiagnosen nicht ausreichen (gehören ja auch alle zur HD). Dann müßte aber die B03B angesteuert werden.

    Insgesamt ist es aber nicht zu tolerieren, dass die schweren Wirbelsäulenverletzten mit OP so seltsam bzw. gar nicht sachgerecht gegroupt werden. Wie halten das die anderen Unfall- bzw. Neurochirurgien???
    Herzlichst
    Patricia
    --
    Patklein

    Patklein

  • Hallo Patricia und el Surfu,

    kaum kommt man aus dem Urlaub zurück, ist mal wieder einiges in Mydrg los.

    Die Fälle der B61A/B kommen auch in der Orthopädie und Traumatologie vor, sind aber keine homogene Patientengruppe, denn jede Verletzung/Erkrankung dürfte klinikbezogen außer in Querschnittszentren zum Einen selten und zum Anderen dann auch höchst verschieden sein, so dass sie sich einer zu mittelnden Kalkulation entziehen.

    Hier hilft, wie in der KFPV-2004 (Fallpauschalenverordnung) vorgesehen, nur die Einzelfallverhandlung mit der jeweiligen KK. Wenn Sie sich die Anlage 3 der KFPV-2004 ansehen, befinden sich fast nur die Kuckuckseier medizinischer Problemfälle unter diesen nichtkalkulierten Fällen. Krankenhäuser, die bereits über kalkulierte Einzelpreise verfügen und diese den KK´en nennen können, sind da natürlich im Vorteil. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten.

    Es bietet sich in den Fällen an, z.B. wie bei ambulanten Patienten die Einzelleistungen nach DKGNT (oder ähnliche Tarifwerke; also einschließlich Labor, Untersuchungen, Röntgen, Großgeräteeinsatz, baleophysikalische Maßnahmen, Ergotherapie u.s.w. ) aufzulisten und abzurechnen. Der sicherlich nicht kostendeckende EBM gilt ja eigentlich nur für tatsächlich ambulante Fälle. Vielleicht gehen die KK´en darauf ein.

    Vielleicht forsten Sie Ihr Haus einmal daraufhin durch, ob für Sie nicht auch die FPVBE-2004 (Fallpauschalenverordnung besondere Einrichtungen 2004; sie ist jedoch nur für das Jahr 2004 befristet) vom 19.12.03 interessant sein kann.

    Übrigens meine ich, dass Ihrer beider Problem mit der Paraplegikernachuntersuchung von außen nicht zu klären ist. Hier hilft nur der Blick ins Krankenblatt; zB.: ob die akute Phase noch läuft oder schon die Reha läuft oder beides bzw. turnusmäßige Kontrollen hinsichtlich (versteckter) Verschlimmerungen, Hilfsmittelversorgungen usw. stattfinden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • I) jetzt geht es los, jetzt antorte ich schon auf meine eigenen Fragen!!!!I)
    Egal: Ich habe mal im Evaluationsprojekt UCH-Orth von PD Dr. Roeder nachgesehen: die I06 und I09 wurden leider mangels Fallzahlen nicht berücksichtigt.

    Dann habe ich im Kalkulationsbericht der InEK nachgesehen:
    Klar: zur B61A/B nichts, soll vor Ort geregelt werden.

    In der B03 lagen keine S-Diagnosen! Hier sind diese Fälle also nicht kalkuliert worden.

    In der I06 gab es insgesamt ca. 650 Fälle, davon aber nur 21 mit S-Diagnosen als Hauptdiagnosen. Ist jetzt auch nicht so überzeugend, oder?

    In der I09 liegen mehr als 2800 Fälle, aber auch nur etwas über 300 S-Hauptdiagnosen, die entsprechenden großen Wirbelsäuleneingriffe finden sich in 6,5% der Operationskodes (wobei natürlich nicht klar ist, ob auch assoziiert mit den Verletzungsdiagnosen).

    Das Problem ist ganz sicher, dass man nicht von einem einheitlichen Fallmix in den Abteilungen ausgehen kann: die Orthopädie hat ganz sicher andere Fälle als die Neurochirurgie und die Unfallchirurgie.
    Gut, dass alles in 2004 noch budgetneutral ist, in 2005 wird alles besser ("Alles wird gut!" hat der Segellehrer meines Kollegen im Sommer immer gesagt).
    Hat jemand eingentlich andere Groupingergebnisse als die B61???
    Danke und Gruß
    Patricia
    --
    Patklein

    Patklein