ich stehe entweder auf dem Schlauch oder irgendwas ist faul:
Bei Kodierung von Wirbelsäulenverletzungen nach DKR und Kodierung der entsprechenden OP komme ich im Unimünster-Grouper immer noch in die konservative B61. Ist das gewollt? Und wo steht diese DRG eigentlich (außer im Handbuch) und wie ist das Gewicht?
Beispiel: S24.11 als HD, S24.72, S22.01, S22.02, S21.88, S23.11 und S23.12 als ND
Prozedur: 5-837.x
Die Prozedur 5-837.x findet sich in den neuen Handbüchern unter B03, I06 und I09. Für die I06 gibt es einen zwingenden Diagnosekatalog für die HD, in dem keine Verletzungen drin sind, da kann es also nicht "hingegroupt" werden. Aber warum nicht in die anderen beiden Gruppen??? Und warum sind die Gewichte so extrem unterschiedlich (bei der I06 mit den ganzen M-Diagnosen kann ich es ja noch verstehen, weil die orthopädischen Abteilungen in Deutschland oft einfach schon ganz andere VWD als die ultraschnellen Neuro- und Unfallchirurgen haben ;-))? Ändert wirklich die Diagnose so viel am Aufwand, wenn die Operation tatsächlich die gleiche ist?
Dank und Gruß
Patricia Klein:no: :no: :no: