Hallo liebes Forum,
bei uns stellt sich die Frage, ob auch bei nicht bestehender
Dokumentationspflicht ein QS-Filter eingesetzt werden muß.
Sei es dafür, um nachzuweisen, daß kein Dokumentations-Soll
besteht !!
Zitat aus dem Handbuch für den Einsatz der QS-Filter-Software
im Krankenhaus der bqs:
Mit Beginn der Arbeiten zum Jahresabschluß erstellt das Kranken
haus mit seiner QS-Filter-Software die methodische Sollstatistik.
Diese wird mit Testat der Wirtschaftsprüfer sowohl an die LQS
als auch an die BQS übersandt. Die hier übermittelten Daten
repräsentieren das Dokumentations-Soll.
LQS bzw. BQS bescheinigen den Krankenhäusern sowohl die Zahl der
plausibel und vollständig übermittelten Datensätze als auch die
fristgerechte Übermittlung der methodischen Sollstatistik. Diese
Bescheinigung wird von den Krankenhäuser zur Vorlage bei den
Bugetverhandlungen benötigt
Hoffentlich hören wir die Flöhe husten !
Gute Nacht
M.Schrenk:egypt: