Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen im Forum:
In D002c ist sinngemäß ja zu lesen:
Bei Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern [...]
• Sofern beide Aufenthalte in Krankenhaus A gem. FKPV mittels einer Fallpauschale abgerechnet werden, werden die Symptome/Diagnosen und Prozeduren beider Aufenthalte zusammen betrachtet. Auf diese Symptome/Diagnosen ist die Hauptdiagnosendefinition anzuwenden.
Beispiel 10 (Pat. mit artherosklerot. Herzkrankheit wird mit instab. AP in Krankenhaus A aufgenommen, dann Verlegung ins Khs B. Dort erfolgt eine ACVB-Anlage. In stabilem Zustand wird Pat. nach A zurück verlegt)
Das Definitionshandbuch schlägt nun vor:
• Khs A (1. Aufenthalt) HD: instab. AP; ND: atherosklerot. Herzkrankheit
• Khs B HD: Myokardinfarkt; ND: atherosklerot. Herzkrankheit
• Khs A (2. Aufenthalt) HD: Myokardinfarkt; ND: atherosklerot. Herzkrankheit; Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses.
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Soweit dieses Beispiel. Mein Problem passt hoffentlich auch hierher und sieht so aus:
Z.B.: Pat. wird mit mit V.a. lumbaler Bandscheibenvorfall eingewiesen. Nun stellte man tatsächlich einen solchen fest und wegen einer Blasenfunktionsstörung wird Patient zur OP nach B verlegt.
Bis dahin ist mir das Problem klar.
Wie kodiere ich korrekt, wenn der Patient von B nach A zurückverlegt wird - der Bandscheibenvorfall besteht nun nicht mehr, auch die Blasenfunktionsstörung nicht.
Kodiere ich zusätzlich:
Z54.0 Rekonvaleszenz?
Z98.8 snbez Z.n. chir Eingriff ?
Vielen Dank vorab.