Hallo liebe Mitdenker,
wie verschlüsselt man eine Komplikation durch medizinische Maßnahmen richtig? Beispiel: Vena femoralis verletzt bei operativem Eingriff:
1. T81.2 und danach S75.1
2. umgedrehte Reihenfolge
3. S75.1 und danach Y84.9!
4. nur T81.2
5. nur S75.1
Allgemein gefragt: Ob überhaupt und wenn ja in welcher Reihenfolge bringe ich den Fakt "Komplikation durch medizinische Maßnahme" und "genaue medizinische Ausprägung der Komplikation" unter? Und gibt es da Unterschiede, ob es sich bei der Komplikation um den Grund der stationären Aufnahme handelt oder ob das ganze nebenbei bei einer anderen HD gelaufen ist? In den DKR finde ich dazu nichts ausdrückliches. Das dort aufgeführte dritte Beispiel (Starke Blutung nach Zahnextraktion) finde ich sogar "doppelt gemoppelt".
:))
Grüße aus dem morgensonnigen Brandenburg
Elisabeth Kosche