Geburtshilfe DKR 1511a

  • Hallo!

    Schwangere wird aufgenommen vor der 38. SSW (Betreuung d. Mutter bei fetaler Wachstumsretardierung), bleibt 13 Tage und entbindet am Termin.

    Nun heißt es in den DKR: Wenn eine Behandlung von mehr als 7 Tagen vor der Geburt erforderlich war, ist der vorgeburtliche Zustand als HD zu kodieren.

    Gemäß Buch "DRG:Verschlüsseln leicht gemacht", S.271 würde die O60, also vorzeitige Entbindung zu verschlüsseln sein.

    Oder ist als vorgeburtlicher Zustand die fetale Wachstumsretardierung zu verstehen?

    Wie interpretieren Sie die DKR 1511a? :rolleyes:

    Vielen Dank schon mal.
    J.Hummer

  • Die Kodierregel 1511a besagt, dass bei Krankenhausaufenthalten aufgrund eines "behandlungsbedürftigen vorgeburtlichen Zustandes" dieser Zustand als Hauptdiagnose zu kodieren sei, falls die Aufnahme mehr als 7 Tage vor der Geburt erfolgte, ansonsten die Entbindungsdiagnose.

    Wenn Sie also die "Betreuung der Mutter bei festgestellter oder vermuteter fetaler Retardierung (O36.5)" als "behandlungsbedürftigen Zustand" im Sinne der Kodierrichtlinie interpretieren, kodieren sie O36.5 als Hauptdiagnose.

    Schleierhaft ist mir allerdings, wie Sie darauf kommen, bei einer Entbindung zum Termin einen Kode für vorzeitige Entbindung benutzen zu wollen...?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo!

    Das Buch "DRG:Verschlüsseln leicht gemacht" wurde vom Deutschen Ärzte-Verlag herausgegeben und dort findet man auf S. 271 folgendes Bsp:

    Aufnahme einer Pat. in der 33 SSW. mit vorzeitigen Wehen unklaren Urspungs, die tokolytisch behandelt werden. Entbindung in der 38. SSW.
    HD: O60 Vorzeitige Entbindung
    ND: O09.4! Schwangerschaftsdauer, 26 bis 33 vollendete Wochen *
    Z37.0! Lebendgeborener Einling
    OPS: 9-261 Überwachung u. Leitung einer Risikogeburt

    * Die Schwangerschaftsdauer zum Zeitpunkt der Aufnahme.

    Dies zur den Ausführungen im Buch. Da ich mir das nicht so recht vorstellen konnte, habe ich dies hier ins Forum gesetzt.

    Nun nochmal zu meinem ersten Bsp. Wie erfolgt die Verschlüsselung, wenn die Mutter wegen fetaler Wachstumsretardierung aufgenommen wird und die Behandlung nur 5 Tage gedauert hat und anschließend normal entbunden hat?
    Meiner Meinung nach doch auch als HD O36.5 ? Wozu also diese 7-Tage-Regelung ?

    MfG
    J.Hummer

  • :nuke:
    Da stimmt aber einiges nicht!
    Entlassungsdiagnose ist "Diagnose nach Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Entlassung" - d.h. ab 37+0 SSW ist das keine Frühgeburt mehr, also keine O60.
    Ab 1.1.04 gilt außerdem: Frühgeburt = O60.1!
    Die ehemalige O60.0 ist jetzt "vorzeitige Wehen vor 37+0 SSW ohne Entbindung"
    Das Buch ist jetzt wohl nicht mehr so ganz "in"...
    Ansonsten müssen wir wohl die Regel mit den 7 Tagen weiterhin akzeptieren, auch wenn's schwer fällt.
    Viele Grüße
    Maja

  • Hallo Maja,

    lt. DKR ist "ein Kode aus O09.-! Schwangerschaftsdauer zum Zeitpunkt der Aufnahme für die Schwangerschaftsdauer anzugeben".

    Aber nun nochmal zur 7-Tage-Regelung.
    Mir fällt kein passendes Bsp. ein, wo diese Regelung Sinn macht. Vielleicht können Sie mir ja helfen :look:

    Nochmaliges Bsp.:
    a) Mutter aufgenommen wg. fetaler Wachstumsretardierung, normale Entbindung am 9. Tag
    b) Mutter aufgenommen wg. fetaler Wachstumsretardierung, normale Entbindung am 5. Tag

    Würde hier dann nicht für beide Konstellation die O36.5 verschlüsselt werden?

    MfG
    J.Hummer

  • Hallo Zusammen,

    leider ist tatsächlich beides mal die o36.5 die HD. Im Fall der Entbindung < 7 Tage bekommt sie als Haupt-Secundärdiagnose die Z37.- zugeordnet. Im Fall der Entbindung > 7 Tage wird die Z37.- Neben-Secundärdiagnose, d.h. falls keine weiteren Diagnosen aus dem Kapital IV des ICD 10 vorliegen, müssen sie die o36.5 sowohl als Haupt- als auch als Nebendiagnose verschlüsseln.

    Grüße!:smokin:

  • Liebe Frau Hummer!
    Code O09.etc muß lediglich angegeben werden bei Abort, vorz.Blasensprung, vorz.Wehen v o r der 37+0 SSW, außerdem natürlich bei anderen Erkrankungen in der SS vor 37+O SSW. Danach ist ja eigentlich alles "erlaubt", es ist ja keine DRG-relevante Frühgeburt mehr-. Ich muß allerdings gestehen, daß ich die SSW immer mit eingebe, mehr aus Bequemlichkeit, damit ich's im Ernstfall nicht vergesse...! Notwendig wäre es nicht, schadet aber auch nicht...

    Zu den Fallbeispielen: Im Fall 2 würde ich O36.5 zur ND machen, da lt.Definition dies nur bei Aufnahme >7 Tg vor Entbindung gefordert wird. Es wird sicher eine geburtsrelevante Codierung geben (Sectio? Epi? DR?) Das Relativgewicht wird - hoffe ich - durch die O36.5 schon in die Höhe gehen....?

    Viele Grüße

    Maja