Fallzusammenführung

  • Eine Patientin wird nach einer komplikationslosen Geburt mit der HD O80 entlassen. Einige Tage später kommt sie wieder mit Puerperalfieber O85. Es handelst sich nach hiesiger Auffassung um eine Wiederaufnahme wg. Komplikationen, mithin Fallzusammenführung nach KFPV. Diese ergibt die DRG 962Z ! (wegen O80). Wie lösen wir dieses Problem ?
    Vielen Dank für Ideen.
    Dr. T. Trübenbach
    Klinikum Mittelbaden

  • Hallo Herr Dr. Trübenbach,

    die ganze MDC 14 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist mit X gekennzeichnet in Spalte 13 HA bzw. 15 BA für Ausnahme von Wiederaufnahme. Also keine Fallzusammenführung!

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    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Ich vergass zu erwähnen, dass es sich um einen Fall aus 2003 handelt. Dort gab es m.W. noch keine diesbezüglichen Ausnahmen.

  • Die 962Z ist abrechenbar. Wir hatten auch schon Pat. z.B. mit Sterilisations-OP nach vaginaler Entbindung, bei der diese DRG resultierte. Überall wo ein Relativgewicht vorhanden ist, kann man abrechnen. An dem Text "Unzulässig...." darf man sich dann eben nicht stören. Aber in diesem Fall würde ich nur die zusätzlichen Tage ab oGVD bei z.B. O60D abrechnen. Das Grouping unter Berücksichtigung aller ICD und OPS mehrerer Aufenthalte gilt m.E. erst für Fälle 2004

    siehe auch Wiederaufnahme 2003-2004

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    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,


    Zitat


    Original von Tamino:
    Es handelst sich nach hiesiger Auffassung um eine Wiederaufnahme wg. Komplikationen, mithin Fallzusammenführung nach KFPV.


    Wenn eine Komplikation vorliegt gilt:


    2003


    KHEntgG §(8 (5)
    Wird ein Patient, für den zuvor eine Fallpauschale berechnet wurde, im Zeitraum von der Entlassung bis zur Grenzverweildauer der abgerechneten Fallpauschale wegen einer Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung wieder in dasselbe Krankenhaus aufgenommen, darf eine Fallpauschale nicht erneut berechnet werden; nach Überschreitung der oberen Grenzverweildauer dürfen die entsprechenden belegungstagesbezogenen Entgelte berechnet werden.


    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    die ganze MDC 14 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist mit X gekennzeichnet in Spalte 13 HA bzw. 15 BA für Ausnahme von Wiederaufnahme. Also keine Fallzusammenführung!

    2004

    Wiederaufnahme innerhalb der oGvD dieselbe Basis DRG

    „Bei Komplikationen gibt es keine Ausnahme von der Zusammenfassung wegen einer DRG Kennzeichnung.“

    Siehe
    Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach §2 KFPV 2004
    http://www.g-drg.de
    Seite 1 und Seite 4


    Gruß

    E Rembs

  • Danke, Herr Rembs, für die Richtigstellung mit Quellenangaben. Die Ausnahme von der Ausnahme ist also die Komplikations-Wiederaufnahme. Erhebt sich nur noch die Frage, was Komplikationen sind und ob diese irgendwo und irgendwann definiert werden.
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  • Hallo Herr Rembs,

    den Vortrag hätte ich mir früher gewünscht. Da hätten wir auch manche alte FP zu einem SE gemacht und dafür entsprechend mehr DM kassiert. Allerdings hätten wir vermutlich lange Zeit bei vielen Fällen mit KK und MDK im Clinch gelegen. Vielen Dank nochmals.
    --
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