Hallo Forum, in der Anlage 4 zu §5 Abs. 2 der KFPV 2004 sind die einzelnen Zusatzentgelte aufgelistet. Speziell zu ZE40, Versorgung von Schwerstbehinderten, würden mich die Kriterien zur Abrechenbarkeit interessieren.
1) Hier ist von 'Häufung von Schwerstbehinderten' die Rede, was genau ist hier gemeint, gibt es hier Zahlen? Gibt es weitere Kriterien aus Sicht der Krankenkassen? Müssen dies ganz spezielle Pflegeheime oder Behindertenheime sein? Zählen auch viele Altenheime in der Umgebung des Krankenhauses?
2) Ist dieses Zusatzentgelt auch mit den Kassen von Haus zu Haus zu vereinbaren? Oder gibt es einen festen Satz?
Wer hat darüber Informationen?
Vielen Dank!