Belegungstage Haupt-/Belegabteilung

  • Hallo Forum,

    wie werden die Belegungstage einer Haupt- oder Belegabteilung zugeordnet?

    Konstellation A
    Patient wird am 10.1. 10:00 Uhr belegärztlich aufgenommen.
    Am gleichen Tag um 17:00 Uhr Verlegung auf die Intensivstation (Hauptabteilung).
    Am 11.1. 11:00 Uhr verstirbt der Patient dort.
    => 1 Belegungstag
    Bewertungsrelation -> Hauptabteilung oder Belegabteilung ?

    Konstellation B
    Patient wird am 10.1. 23:00 Uhr belegärztlich aufgenommen.
    Am 11.1. um 03:00 Uhr Verlegung auf die Intensivstation (Hauptabteilung). Dort verstirbt der Patient nach 7 Stunden.
    => 1 Belegungstag
    Bewertungsrelation -> Hauptabteilung oder Belegabteilung ?

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg,

    Zitat

    § 1 KFPV 2004 [...]
    (4) Erfolgt die Behandlung sowohl in Hauptabteilungen als auch in belegärztlichen Abteilungen desselben Krankenhauses, ist die Höhe der Fallpauschale nach folgender Rangfolge festzulegen:
    1. nach der Abteilungsart mit der höheren Zahl der Belegungstage,
    2. bei gleicher Zahl der Belegungstage in Haupt- und Belegabteilungen nach der Hauptabteilung.
    Ist im Ausnahmefall eine Fallpauschale für belegärztliche Versorgung nicht vorgegeben, ist die Fallpauschale für Hauptabteilungen abzurechnen. Ist bei einer belegärztlichen Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe (MDC 14) für eine Fallpauschale eine Bewertungsrelation für die Beleghebamme in der Spalte 6 oder 7 nicht vorgegeben, so sind die Bewertungsrelationen der Spalte 5 maßgeblich. [...]

    Daher würde ich meinen, in beiden Fällen nach der Hauptabteilung.

    MfG, Andreas Linz

  • Hallo,

    der Absatz der KFPV 2004 ist mir bekannt, allein: der hilft alleine noch nicht weiter...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg,

    es gilt immer die Abteilung, auf der der Patient an dem betreffenden Tag zuletzt lag. Entlassungstag wird nicht bewertet, Ausnahme: wenn Entlassung am Aufnahmetag zählt der Tag als Entlassungstag. (Quelle im Moment nicht erinnerlich).
    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Hallo Herr Hirschberg,

    es gilt immer die Abteilung, auf der der Patient an dem betreffenden Tag zuletzt lag. Entlassungstag wird nicht bewertet, Ausnahme: wenn Entlassung am Aufnahmetag zählt der Tag als Entlassungstag. (Quelle im Moment nicht erinnerlich).
    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    Sehr geehrter Herr Konzelmann,

    das würde einiges klären, Vielen Dank, Quelle wäre noch hilfreich.

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg, Hallo Forum,

    In der KFPV 2004 §1 Abs. 7 ist dies geregelt.

    allerdings steht hier: "wird ein Patient ... am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag."

    M.E. ist Ihr Problem aber mit dem bereits genannten §1 Abs. 4 bereits klargestellt. Beide Fälle Hauptabteilung.

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Möckel

  • Hallo nochmal,

    jetzt habe ich es wieder gefunden:

    KFPV § 1 Abs. (6 in 2003 / 7 in 2004) Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag.

    Eigentlich ganz einfach, oder?

    Fazit: Fall 1 HA, Fall 2 BA, da es sich beim Entlassungstag nicht um einen Belegungstag handelt.
    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

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  • Zitat


    Original von pmoeckel:
    M.E. ist Ihr Problem aber mit dem bereits genannten §1 Abs. 4 bereits klargestellt. Beide Fälle Hauptabteilung.

    Hallo,

    die Lösung zu dem eigentlichen Problem ist nicht in der KFPV zu finden. Diese regelt nicht, welcher Abteilungsart die Belegungstage in denen ein Wechsel der Abteilungsarten (HA->BA, BA->HA) vorliegt zuzuweisen sind. Muss mich entschuldigen, falls ich mich da undeutlich artikuliert hatte.

    Hilfreich bei dieser Frage ist allerdings:

    Zitat


    Original von Konzelmann:
    es gilt immer die Abteilung, auf der der Patient an dem betreffenden Tag zuletzt lag.


    Es geht also für den Belegungstag in dem ein Wechsel der Abteilungsarten stattfand nicht darum, wieviel Stunden ein Patient in der einen oder der anderen Abteilung gelegen hat, sondern nur darum, in welcher Abteilung er an diesem (Wechsel-)Tag zuletzt lag ?
    Wer kennt dafür eine Quellenangabe ?

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg,

    wer so hartnäckig nachfragt wie Sie, der bekommt auch die richtige und letzte und ultimative Quelle: BPflV § 14 Abs. (2) Die Abteilungspflegesätze und der Basispflegesatz sowie die entsprechenden teilstationären Pflegesätze werden für den Aufnahmetag und jeden weiteren Tag des Krankenhausaufenthalts berechnet (Berechnungstag); der Entlassungs- oder Verlegungstag, der nicht zugleich Aufnahmetag ist, wird nur bei teilstationärer Behandlung berechnet. Satz 1 erster Halbsatz gilt entsprechend bei internen Verlegungen; wird ein Patient an einem Tag mehrfach intern verlegt, berechnet nur die zuletzt aufnehmende Abteilung den Pflegesatz.

    Hurra!

    --
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  • Hallo,

    Prima, Vielen Dank, hat sich das Ganze doch noch gelohnt.
    Allein, ich lese dauernd "Pflegesätze". Muss hier noch eine Regelung (KHEntgG) getroffen werden, oder wird diesbezüglich auf BPflV verwiesen ?

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg,

    nicht nur die Basis- und Abteilungspflegesätze sondern auch die FP und SE sowie jetzt die DRG laufen oder liefen unter dem Oberbegriff "Pflegesätze". Z.B. ist im KHEntgG der Ausdruck "nicht pflegesatzfähige Kosten" bezogen auf die Jahre 2005 und 2006.
    --
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