Hallo Forum!
Jetzt bin ich GANZ verwirrt:
Die Situation: Aufnahme e. Pat., Verlegung in ein anderes KH zur Coronarangiographie, anschliessend Rückverlegung zu uns und Entlassung nach 1 Tag.
Der erste Aufenthalt wird mit z.B. 2 Belegungstagen, der zweite Aufenthalt mit 1 Belegungstag verbucht.
Bei der Fallzusammenführung gebe ich als Aufnahme-Grund den Grund für den ersten Aufenthalt an. Als Entlass-Grund nunmehr aber nicht die Verlegung, sondern eine reguläre Entlassung!
Somit wird eine DRG berechnet mit 3 Belegungstagen. Ausschlaggebend für die Abschläge ist hier doch die UNTERE GVD ... oder?
Im Leitfaden der Spitzenverbände der KK ... finde ich unter Punkt 2.12.3 aber die Aussage, ... wird die mittlere VD nicht erreicht, ist ein Abschlag vorzunehmen!?(
Für eine Aufklärung bin ich dankbar...
T. Flöser