Expanderimplantation Mamma

  • Liebes Forum,

    Die DKR "0201b Auswahl und Reihenfolge der Kodes" dachte ich verstanden zu haben...

    ...aber wie kodiere ich bei Implantation eines Expanders in einer eigenen OP nach abgeschlossener Behandlung des Mamma-Cas ???:

    Pat. hatte Ablatio bei Mamma-Ca, hat sich jedoch zunächst gegen einen Brustaufbau entschieden.

    Gehe ich davon aus, dass kein Rezidiv vorliegt, Chemo/Bestrahlung -alles abgeschlossen ist und die Patientin sich nun doch zu einem Brustaufbau entschließt, soll ich dann hier auch den Malignom-Kode angeben ?

    >>>Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen anzugeben(...) bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen<<<

    Logisch würde ich folgende Kodierung finden:

    Z42.1 Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie der Mamma [Brustdrüse]
    Z85.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Eigenanamnese
    Z90.1 Verlust der Mamma(e) [Brustdrüse]
    mit
    5-889.50 Andere Operationen an der Mamma: Implantation eines Hautexpanders: Einseitig

    macht DRG J15Z Große Eingriffe an der Mamma außer bei bösartiger Neubildung;
    RG 1,139

    Oder doch richtiger:

    Z42.1 Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie der Mamma [Brustdrüse]
    C50.9 BNB der Brustdrüse
    mit
    5-889.50 Andere Operationen an der Mamma: Implantation eines Hautexpanders: Einseitig

    macht J06Z Große Eingriffe an der Mamma bei bösartiger Neubildung
    RG 1,677

    Hmm - ich weiß es einfach nicht !
    Kann mir jemand helfen ?
    ?( :vertrag: :defman: ?(

  • Hauptdiagnose ist das ursprüngliche Karzinom.

    DKR 2004 D002c, Seite 9:
    Geplanter Folgeeingriff
    Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist.

    Als Beispiel wird die Rückverlagerung eines Kolostomas nach Sigmaresektion bei Divertikulitis genannt. Eine zeitliche Limitierung gibt es dabei nicht. Ob die Patientin selbst sich ursprünglich für oder gegen einen entsprechenden Eingriff entschieden hat, ist m.E. unerheblich.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn in der Regel ein Eingriff einem anderen folgt, würde ich dies als geplanten Folgeeingriff werten, auch wenn dieser Eingriff zuerst abgelehnt wird.
    Der Ressourcenaufwand bleibt ja auch gleich (also HD C50.-).
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielen Dank für die schlüssigen Erklärungen -
    so nach und nach sehe ich beruhigt, dass es eine Logik gibt...

    Schönen Tag
    Gruß
    Ehrhorn

    :roll: :roll: