Verlegungsabschlag

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    in unserem Krankenhaus hat sich folgender Sachverhalt zugetragen:

    Ein Verlegungspatient ist einen Tag vor dem Erreichen der mittleren Verweildauer aus dem Krankenhaus entlassen worden, wofür üblicherweise ein Verlegungsabschlag anfallen müßte. Allerdings wurde der Patient dann anschließend im Rahmen einer nachstationären Behandlung mehrere Tage weiterbehandelt. Meine Frage ist, wird nun die volle DRG abgerechnet (also ohne Verlegungsabschlag) oder kann ich die nachstationäre Behandlung geltend machen ?

    Hat jemand schon einen vergleichbaren Fall abgerechnet ?

    Mit freundlichen Grüssen

    Axel Wiebensohn

  • Schönen guten Tag Herr Wiebensohn!

    Die Berechnung der Zu- und Abschläge bezieht sich ausschließlich auf die vollstationären Belegungstage, völlig unaubhängig von vor- oder nahstationärer Behandlung. Den Abschlag müssen sie also berechnen!

    Die Frage der Berechenbarkeit der nachstationären Behandlung wird völlig unabhängig davon durch die Summe aus vorstationären Behandlungstagen + vollstationären Belegungstagen + nachstationären Behandlungstagen beantwortet. Nur wenn diese Summe größer oder gleich der OGVD (1. Tag) ist, dürfen Sie die darüber hinausgehenden nachstationären Tage berechnen. In Ihrem Fall dürfte das kaum zutreffen, da ja die Belegungstage noch unterhalb der mittleren Verweildauer lagen. Also dürfen sie keine nachstationären Tage berechnen.

    Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun:
    Pech gehabt. :a_augenruppel:

    Trotzdem schönen Tag noch,