Durchführung Widerspruch

  • Zitat


    Original von E_Horndasch:
    ergibt sich aus der Gesamtbeurteilung der Krankenakte, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung stellen.\"


    Hallo Herr Horndasch,
    Sie sind aber mutig, wie viele Krankenakten wollen Sie denn da pro Woche kopieren? Bei uns im Haus sind, obwohl noch in der Abrechnung nach altem Recht, bereits 10 % der Fälle mit Anfragen belastet. Hier in Thüringen weigert sich der MDK auch, zur Fallprüfung in die Häuser zu gehen. Allerdings sehe ich nur darin ein vernünftiges Procedere.
    MfG

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Schikowski,
    dem Mutigen gehört die Welt.
    Aber unabhängig davon: wenn der MDK die gesamt Akte anfordert, dann müssen sie wir ja auch kopieren. Zur Verfügung stellen heisst für mich auch, dass sie der MDK auf den Tisch bekommt (wohlgemerkt auf einen Tisch im Krankenhaus).
    Ich möchte mit dieser Sentenz nur deutlich machen, das die von uns beschriebenen Sachverhalte auf jeden Fall in der Krankenakte dokumentiert sind und jederzeit nachprüfbar sind.
    Das Angebot wurde übrigens bis jetzt noch nicht angenommen.
    Schönen Gruss nach Thüringen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch