Allergische Reaktion auf Amoxicillin

  • Hallo Forum,
    ich bin immer unsicher, wie z.B. eine - wie oben beschriebene Allergie - zu kodieren ist.

    Eine allergische Reaktion auf Amoxicillin - so denke ich - ist doch keine unerwünschte Nebenwirkung von Arzneimitteln, so dass die DKR 1917a hier eigentlich keine Anwendung finden dürften, oder?
    Eine allergische Reaktion ist doch eine allergische Reaktion - oder doch eine Nebenwirkung? :rotwerd:

    Folgender Fall:
    Patientin hat in ihrer häuslichen Umgebung 2 Tabletten des o.g. Wirkstoffes eingenommen. Nach kurzer Zeit überkam sie ein plötzliches Unwohlsein mit Kribbeln auf der Zunge und Schwellungen im Hals - daraufhin Einweisung in unser Krankenhaus.
    Komplikation??

    Danke im Voraus
    Gruß aus dem - heute nicht ganz so schönen - Norden.

  • Hallo Herr Schrader,

    in diesem Fall kodieren Sie entweder die Symptome (wie auch immer man das beim Kribbeln machen will...) bzw. das Quincke-Ödem, die Urticaria oder das makulo-papulöse Exanthem (L27.-).

    Ich würde in diesem Fall auch die Y57.9 verschlüsseln, denn es handelt sich ja um eine \"Komplikation durch Arzneimittel oder Drogen\". Die Frage, ob es sich um eine Allergie i. e. Sinne handelt bzw. gehandelt hat, ist nicht einfach zu beantworten und stellt auch uns Allergologen immer wieder vor Probleme.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke