Hallo Forum,
ich bin immer unsicher, wie z.B. eine - wie oben beschriebene Allergie - zu kodieren ist.
Eine allergische Reaktion auf Amoxicillin - so denke ich - ist doch keine unerwünschte Nebenwirkung von Arzneimitteln, so dass die DKR 1917a hier eigentlich keine Anwendung finden dürften, oder?
Eine allergische Reaktion ist doch eine allergische Reaktion - oder doch eine Nebenwirkung? :rotwerd:
Folgender Fall:
Patientin hat in ihrer häuslichen Umgebung 2 Tabletten des o.g. Wirkstoffes eingenommen. Nach kurzer Zeit überkam sie ein plötzliches Unwohlsein mit Kribbeln auf der Zunge und Schwellungen im Hals - daraufhin Einweisung in unser Krankenhaus.
Komplikation??
Danke im Voraus
Gruß aus dem - heute nicht ganz so schönen - Norden.