Verlegung innerhalb von 24 Stunden

  • Kann mir bitte jemand helfen, irgendwie habe ich einen Denkfehler.
    Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb von 24 Std. müssen Abschläge gezahlt werden, das ist mir völlig klar, aber von der UGVD oder von der MVD an gerechnet? Das aufnehmende KH darf ja keine Verlegungspauschale verrechnen.Ich bin für jede Antwort dankbar. Ute B. ?(

  • Schönen guten Tag Ute!

    Wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie das verlegende Krankenhaus.

    Vorausgesetzt, es lag wirklich eine stationäre Behandlung vor (d. h. vorstationäre/ambulante Abrechnung scheidet aus) dann haben Sie den Patienten verlegt, d.h. Verlegungsabschlag (ab MVD) zu berechnen, es sei denn, es handelt sich um eine Verlegungs-DRG.

    Das Aufnehmende Krankenhaus braucht jedoch keinen Verlegungabschlag zu berechnen, wenn der Aufenthalt im verlegenden Krankenhaus < 24h war.

    Schönen Tag noch,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es verhält sich so, wie § 3 KFPV 2004 - Abschläge bei Verlegung - in beschrieben:

    (2) Im Falle einer Verlegung aus einem anderen Krankenhaus ist von dem aufnehmenden Krankenhaus ein Abschlag entsprechend den Vorgaben des Absatzes 1 vorzunehmen, wenn die im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesene mittlere Verweildauer im aufnehmenden Krankenhaus unterschritten wird. Dauerte die Behandlung im verlegenden Krankenhaus nicht länger als 24 Stunden, so ist im aufnehmenden Krankenhaus kein Verlegungsabschlag nach Satz 1 vorzunehmen; bei einer frühzeitigen Entlassung durch das aufnehmende Krankenhaus ist die Regelung zur unteren Grenzverweildauer nach § 1 Abs. 3, bei einer Weiterverlegung die Abschlagsregelung nach Absatz 1 anzuwenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau